Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1824. (1)

Wirthschafts-Concessionen  und  die  deshalb
  angesetzte  Gebühren  das  —  nach  der
Verordnung  vom  28.Januar  1823  (Staatsund
  Reg.  Bl.  Nro.  36.  F.  11)  vorgeschrie-668



bene  Verzeichniß  an  das  Königliche  Umgelds-Rediforat
  einzusenden.
Stuttgart  den  19.  August  1624.
Söskind.

Oienst-Erledigungen.

Die  Bewerber  um  die  erledigte  Pfarrei
Reusten,  Dibcese  Herrenberg,  welche
68f0  Pfarr=  Genossen  enthäált,  und  deren
Einkommen  auf  696  fl.  nach  Erats,  Preisen
berechnet  ist,  haben  sich  innerhalb  drei
Wochen  bei  dem  evangelischen  Consisiorium
zu  melden.

Die  katholische  Pfarrei  Kocherthürn,
Oberamts  und  Dekanats  Reckarsulm,  wird
wieder  besehbt  werden.  Sie  begreift  den
Pfarrort  mit  einigen  Filialhöfen  und  die

in  den  umliegenden  evangelischen  Orten
wohnenden  Katholiken,  dermal  559  Pfarrgenossen.
  Das  Einkommen  belauft  sich  an
Güter-Ertrag,  Zehnten,  Grundgefällen
und  Kapitalzinsen,  über  Abzug  der  Ausgabe
  für  einen  beständigen  Vikar,  auf
12vo  fl.  Die  Geistlichen,  welche  sich  insbesondere
  bewerben  wollen,  haben  ihre
Bittschriften  vorschriftmäßig  binnen  vier
Wochen  an  den  katholischen  Kirchenrath
einzuschicken.