Metadata : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

116  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  80.  —  Juli  5.)


          Viele  evangelische  Kreise,  z.  B.  die  „Deutsch-Evangelischen  Blätter“,
protestieren  scharf  gegen  dieses  Gesetz.

          Ende  Juni.  (Herne  in  Westfalen.)  Unruhen  unter  Bergarbeitern.
  Bestrafungen.

          Polnische  Bergarbeiter  legen  die  Arbeit  nieder,  weil  sie  sich  durch
höhere  Knappschaftskassen-Abzüge  benachteiligt  glauben.  Es  kommt  zu
solchen  Unruhen,  daß  Militär  einschreiten  muß,  wobei  mehrere  Arbeiter
getötet  werden.  —  In  der  Presse  werden  vielfach  die  Unruhen  als  ein
Beweis  für  die  Notwendigkeit  der  Strafverschärfungen  hingestellt.  Von
anderer  Seite  wird  darauf  hingewiesen,  daß  der  Streik  nicht  von  der
Sozialdemokratie,  sondern  von  nichtorganisierten  Arbeitern  ausgegangen
sei  und  daß  die  Strafmittel  hinreichend  seien.  Z.  B.  ein  Schlepper,  dessen
Vergehen  an  Körperverletzung  streifte,  erhält  9  Monate  Gefängnis.  Sieben
Bergleute  werden  mit  Gefängnis  von  fünf  bis  sieben  Monaten  bedacht,
weil  sie  vor  einer  Menschenmenge  zum  Ungehorsam  gegen  Gesetze  aufgefordert
  hatten.  Ein  Schlepper  wird  wegen  versuchter  Nötigung,  Widerstandes
  und  wörtlicher  Beleidigung  zu  neun  Monaten  Gefängnis,  zwei
andere  Angeklagte  wegen  Teilnahme  an  einer  Zusammenrottung,  sowie
wegen  Widerstandes  zu  1  Jahr  6  Monaten  bezw.  1  Jahr  Gefängnis  verurteilt.
  Ein  Schlepper  hatte  zwei  Arbeiter,  die  zur  Zeche  gehen  wollten,
bedroht.  Das  Urteil  laulet  auf  neun  Monate  Gefängnis.  Von  drei  Ausständigen,
  welche  von  der  Zeche  kommende  Arbeiter  thätlich  angegriffen
hatten,  wird  einer  zu  zwei  und  die  beiden  anderen  zu  je  einem  Jahre  Gefängnis
  verurteilt.

30.  Juni.  (Düsseldorf.)  Der  Verein  zur  Wahrung  der
gemeinsamen  wirtschaftlichen  Interessen  in  Rheinland  und  Westfalen
  bedauert  die  ablehnende  Haltung  großer  Parteien  im  Reichstage
  gegen  das  Gesetz  zum  Schutze  der  Arbeitswilligen.

3.  Juli.  (Koburg.)  Der  gemeinschaftliche  Landtag  genehmigt
  das  Gesetz  über  die  Thronfolge.

Danach  ist  für  die  Thronfolge  der  Herzog  Karl  Eduard  von  Albany
  bestimmt.  Stirbt  dieser  ohne  Nachkommen  oder  erlischt  sein  Mannesstamm,
  so  wird  Prinz  Arthur  von  Connaught,  bezw.  dessen  Descendenz
nachfolgen.  Unter  den  gleichen  Voraussetzungen  gelangt  eventuell  die  Nachkommenschaft
  des  Prinzen  von  Wales  zur  Nachfolge.  Der  Herzog  von
Albany  muß  seinen  wesentlichen  Aufenthalt  im  Lande  nehmen.  Der  Erbprinz
  von  Hohenlohe-Langenburg  erhält  die  Zustimmung  des  Landtags  zur
Regierungsverwesung  für  den  Herzog  von  Albany;  falls  dieser  minorenn

zur  Regierung  gelangt  und  ein  anderer  Vormund  bestimmt  wird,  so  muß
hiezu  die  Einwilligung  des  Landtags  eingeholt  werden.

          4.  Juli.  (Eckernförde.)  Der  Kaiser  tritt  die  Nordlandsreise
  auf  der  Yacht  „Hohenzollern“  an.

          5.  Juli.  (Preußisches  Herrenhaus.)  Karfreitagsvorlage.
  Diskussion  über  den  Schutz  der  Arbeitswilligen.

Das  Haus  genehmigt  mit  großer  Majorität  die  Karfreitagsvorlage
in  der  Fassung  des  Abgeordnetenhauses  (S.  115).  Es  folgt  die  Beratung
des  Antrages  des  Grafen  v.  Mirbach:  „Das  Herrenhaus  spricht  seine
Befriedigung  darüber  aus,  daß  die  kgl.  Staatsregierung  im  Bundesrate