Full text : Europäischer Geschichtskalender. Neue Folge. Fünfzehnter Jahrgang. 1899. (40)

114  Das  Deutsche  Reich  und  seine  einzelnen  Glieder.  (Juni  23.)


Thielen  folgende  Erklärung  über  die  Kompensationen  für  andere

Landesteile  ab:

           „Die  Staatsregierung  kann  nur  an  der  bereits  in  beiden  bisherigen
Verhandlungen  bekundeten  und  begründeten  Auffassung  festhalten,  daß
grundsätzlich  der  Bau  neuer  Verkehrsstraßen  an  sich  diejenigen  Landesteile,
welche  von  ihnen  keine  Vorteile  oder  aber  Nachteile  erwarten,  nicht  berechtigen,
  einen  Anspruch  auf  Kompensationen  zu  erheben  oder  gar  zu  fordern,
daß  die  Landesvertretung  ihre  Genehmigung  der  betreffenden  Gesetzentwürfe
von  der  vorherigen  Zusicherung  dieser  Kompensationen  abhängig  mache.
Der  entgegengesetzte  Grundsatz  kann  weder  von  der  Staatsregierung  noch
von  der  Landesvertretung  aufgestellt  werden,  denn  er  würde  zu  einer  unwirtschaftlichen
  Vergeudung  der  Staatsmittel  oder  zu  einer  völligen  Stockung
in  der  Entwickelung  des  Verkehrswesens  führen.  Die  Regierung  erachtet
es  selbstredend  nach  wie  vor  für  die  Aufgabe  der  Verkehrspolitik,  eine  ungestörte
  Entwickelung  der  wirtschaftlichen  Lage  der  verschiedenen  Landesteile
zu  fördern.  Sie  wird  daher  auch  bemüht  sein,  wesentliche  Verschiebungen
und  Benachteiligungen,  die  in  den  Absatzverhältnissen  einzelner  Gebiete  des
Vaterlandes  infolge  des  Rhein-Elbekanals  demnächst  eintreten  sollten,  durch
zweckentsprechende  Maßnahmen,  insbesondere  auch  auf  dem  Gebiete  der
Eisenbahntarife,  hintanzuhalten.  In  letzterer  Beziehung  kann  sie  aber  zur
Zeit  eine  ins  einzelne  gehende  Zusicherung  nicht  machen,  da  sie  weder  das
Bedürfnis  an  sich,  noch  den  Umfang  desselben  übersehen  kann,  auch  nicht
in  der  Lage  ist,  der  verfassungsmäßigen  Entscheidung  der  Krone  in  Tarifsachen
  vorzugreifen.  Im  vorliegenden  Falle  aber,  wo  zwei  an  verschiedenen
Enden  des  Staatsgebiets  belegene  Montan-Industrie-Reviere,  welche  hinsichtlich
  des  Absatzes  ihrer  Produkte  auf  gewissen  in  der  Mitte  des  Landes
belegenen  Märkten  in  einem  natürlichen  Wettbewerbverhältnisse  stehen,
rechtfertigt  es  sich,  von  jenem  Grundsatze  eine  Ausnahme  zu  machen  und
schon  jetzt  auf  Maßnahmen  Bedacht  zu  nehmen,  welche  geeignet  sind,
wesentliche  Verschiebungen  in  jenen  Wettbewerbverhältnissen  hintanzuhalten,
  welche  ihrer  Natur  nach  eine  längere  Ausführungszeit  beanspruchen.
  Unter  ausdrücklicher  Billigung  Seiner  Majestät  des  Königs  habe
ich  daher  namens  der  Staatsregierung  folgende  Erklärung  abzugeben:  Die
Staatsregierung  wird,  wenn  der  vorliegende  Gesetzentwurf  die  verfassungsmäßige
  Genehmigung  erhält,  die  Wasserstraße  zwischen  Oberschlesien  und
Berlin  zu  einer  leistungsfähigen  auf  Staatskosten  ausbilden.  Die  dieserhalb
  eingeleiteten  Ermittlungen  haben  als  wahrscheinlich  ergeben,  daß  es
technisch  durchführbar  sein  wird,  durch  Anlegung  von  Stauweihern  der
nicht  kanalisierten  Oderstrecke  auch  in  trockenen  Zeiten  eine  Wassertiefe  von
etwa  1,40  Meter,  die  für  die  Beförderung  von  Schiffen  bis  450  Tonnen
geeignet  ist,  zu  verschaffen.  Sollte  indessen  dieser  Weg  sich  als  ungangbar
erweisen,  so  werden  als  Ausgleich  anderweite  Maßnahmen,  insbesondere
auch  auf  dem  Gebiete  der  Eisenbahntarife  zu  dem  Zwecke  in  Aussicht  zu
nehmen  sein,  die  Parität  der  Frachtkosten  zwischen  dem  oberschlesischen  und
dem  rheinisch-westfälischen  Montanreviere  auf  dem  Schnittpunkt  Berlin  zu
gewährleisten.  —  In  Betreff  der  Frage  der  Kanalisierung  der  Lippe  ist
die  Staatsregierung  bereit,  einem  etwaigen  Antrag  der  Provinz  Westfalen
auf  Erteilung  der  Konzession  zur  Kanalisierung  der  Lippe  vorbehaltlich
näher  festzusetzender  billiger  Bedingungen  zu  entsprechen.  Die  Staatsregierung
hat  seine  Veranlassung,  auf  die  übrigen  Kompensations-Forderungen  einzugehen.“


            23.  Juni.  (Berlin.)  Der  Kaiser  erhebt  den  Staatssekretär

des  Aeußern  v.  Bülow  in  den  Grafenstand.