Full text: Handbuch der Politik. Erster Band. (1)

938 deorg von Mayr, Statistik und Politik, insbesondere Verwaltungsstatistik. 
  
Sonderstatistik gewisser einzelner Verwaltungsbetätigungen, 
die vom Standpunkt der allgemeinen statistischen Erkenntnis-Interessen erhöhte Bedeutung 
haben, oder denen wenigstens eine solche nach der jeweils massgebenden Auffassung beigelegt wird. 
Besonders anschaulich ist dies zurzeit im Deutschen Reich, und ähnlich auch in anderen Ländern 
im Ressort der Rechtspflege entwickelt in der Ausgestaltung einer hyper-summarischen — nament- 
lich auf dem Gebiet der gesamten bürgerlichen Rechtspflege, aber ebenso auch für die Vorstadien 
der Strafrechtspflepge, die dem rechtskräftigen Endurteil vorangehen, ganz ungenügenden — „Justiz- 
statistik‘ als einer blossen Geschäftsstatistik im Gegensatz zu der besser ausgebauten, im ganzen 
aber auch noch nicht vollbefriedigenden besonderen „Kriminalstatistik‘ als einer Sonderstatistik der 
rechtskräftigen Aburteilungen wegen Verbrechen und Vergehen gegen Reichsgesetze. Ein weiteres 
Beispiel des reichli ial liegt i in ‚der Ausgestaltung einer be- 
sonderenaufdasspezielle Ei 
mässigen summarischen Ausweisen, wie sie im Technungsmässigen Nachweis der Steuererträge sich 
ergeben. Allgemeine, etwa der deutschen Justizstatistik ähnliche statistische Geschäftsberichte 
für das gesamte, allerdings im einzelnen sehr mannigfaltig zusammengesetzte Ressort des Innern 
sind selten; erwähnenswert sind als ein Typ solcher Ausweise die Berichte des badischen Ministeriums 
des Innern. Dagegen gibt es in diesem Ressort verschiedene reicher ausgebaute Spezialstatistiken 
sekundären Charakters, so insbesondere die aus dem Material der Standesregister abgeleitete Sta- 
tistik der Bevölkerungsbewegung, wozu in einzelnen Staaten noch eine spezielle aus dem Material 
der Leichenschau abgeleitete Todesursachenstatistik kommt. Das Unterrichtsressort ent- 
nimmt fortlaufende Ausweise mehr summarischer Art aus seinem Aktenmaterial, während ge- 
legentliche oder fortlaufende primärstatistische Ermittlungen, z. B. bei der neuzeitlichen deutschen 
Universitätsstatistik oder zusammenfassend für das ganze Unterrichtswesen in einer von Zeit zu 
Zeit einsetzenden Gesamterhebung Platz greifen. Die wirtschafts- und sozialpolitische Verwaltung 
bietet in ihren Akten reiche statistische Schätze, man denke nur z. B. an das, was das Aktenmaterial 
der Sozialversicherung bietet; daneben ist ‚für diese Verwaltung besonders reichlich Anlass zur 
Befürwortune gegeben. z.B. bei der Betriebs- und Produktions- 
statistik, insbesondere auch in Gestalt von Sonderermittlungen über die im Gebiet der Sozial- 
versicherung spezieller statistischer Beobachtung zugänglichen Massen, so z. B. die Sonder- 
ermittlungen über Unfälle und deren Ursachen über Invalidität und deren Ursachen, über 
Heilbehandlung usw. Keiches statistisches Material entquillt ohne weiteres der gesamten Geschäfts- 
führung der Verkehrsverwaltung und zwar hier in der Hauptsache in reich ausgegliederter sekundär- 
statistischer Ermittlung. Ähnlich liegt die Sache bei dem Ressort der Finanzverwaltung—, bei der 
übrigens — wie bereits hervorgehoben — ein weiterer Ausbau der blossen Geschäftsstatistik zu 
sorgsam ausgegliederten Sonderstatistiken gerade wie auch bei der Verkehrsverwaltung „möglich 
und in einzelnenSonderleistungen auch durchgeführt ist. Reich t 
seinem Wesen nach — wie bereits erwäbnt — der primärstatistischen Erkundung verwandtes 
Material, insbesondere auf dem Gebiet der Beobachtung des Warenverkehrs, liefert die Zoll- 
verwaltung. Endlich hat auch die Heeres- und Marineverwaltung reichhaltiges zu sekundär- 
statistischen Veröffentlichungen Anlass gebendes Material, das allerdings nur mit einer gewissen 
Zurückhaltung — am wenigsten beim Militärsanitätswesen — zu allgemein zugänglichen reich 
ausgebauten Statistiken verwertet wird. 
Schon im bisherigen war gelegentlich das Ressortinteresse an der Ausgestaltung nicht nur 
der Ressort-Verwaltungs-Statistik sondern an der Durchführung grosser allgemeiner 
primörstatistischer Erhebungen zu erwähnen, die tatsächlich im Interesse nicht 
eines Ressorts, sondern im allgemeinen Interesse des Gemeinwesens gelegen sind. Soweit nur ein- 
fache geschäftsstatistische Ausweise in Frage sind, ist die Lieferung dieser Ausweise zweifellos ganz 
und gar Sache des betreffenden einzelnen Ressorts. Wie aber steht es mit den grossen primär- 
statistischen Erhebungen ? Auch solche können unter besonderen Umständen in ihrer Durchführung 
und weiteren Beobachtung Ressortangelegenheit bleiben, so insbesondere bei einzelnen primär- 
statistischen Zutaten zur Statistik einer Verwaltung, die ohnedies in sekundärstatistischen Aus- 
weisen sehr reiche Entwicklung zeigt, so beispielsweise bei der Finanz-, Verkehrs- und der neu- 
zeitlichen Sozialversicherungs-Verwaltung. Abgesehen von diesen in unmittelbarem Zusammen- 
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