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e) Bekannimachung, betreffend die, Erleichterung der Durchfuhr auf kurzen Straßenstrecken.
Nachdem die zollverbuͤndeten Staaten bis auf Weiteres uͤbereingekommen sind,
daß der Transit, welcher von den Mainhaͤfen zwischen Wuͤrzburg und Bamberg
(beide eingeschlossen) nach der südlichen Grenzlinie des Vereinsgebiets von Schuster-
insel, unweit Eimeldingen in Baden, bis Freilassing in Vayern, und umgekehrt
bon dieser Grenzlinie nach den gedachten Häfen gehr, vom 1. Januar 1857 an, statt
des tarifmäßigen Durchgangszolls nur einer Controlegebühr von fünf Kreuzern
für den Centner unterliegen soll; so wird dieß mit dem Anhang bekannt gemacht,
daß künftig auch bei den in der Ministerial-Verfügung vom 18. December 1835
(Reg. Bl. S. 487) aufgeführten Begünstigungslinien statt der bisherigen Endpunkte
Basel und Mittenwald
die vorgedachten neu bestimmten
Schusterinsel und Freilassing
anzunehmen sind.
Stuttgart den 3. November 1856.
Herdegen.
4) Verfügung, die K. fürstlich Thurn und Taris'schen Forstdiener betreffend.
Da die K. fürstlich Thurn und Taxis'schen Revierförster Munding in Elchin-
gen und Rojes in Hoch stadt, im Forstverwaltungsbezirk Neresheim, gegenseitig
verseht worden Und; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Stuttgart den . Rovember 1836.
Herdegen,
— Diienst-Erledigungen.
1) Durch die Pensionirung des Geheimen Legationsraths von Rheinwald ist
die etatsmäßige Stelle eines Collegial-Mitglieds bei dem K. Lehenrathe, womit 1800 fl.
Gehalt verbunden sind, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben
sich innerhalb drei Wochen bei dem K. Lehenrathe zu melden.