Posen. Linkes Rheinufer. 175
füllung ich zugeschworen habe und nie zu erfüllen aufhören werde, gnädigst „1804
-Juni 18
anzunehmen geruhen werden.«
Rand-Resolution, geschrieben und gezeichnet von Rudolphi: Juli 2
»Es ist dem Bischof zu antworten, dass, da von des K. M. durch die
Cabinets-Ordre vom 22. April er.!) verordnet sey, dass die Klostergebäude
zu einem Land- und Stadt-Schullehrer-Seminario eingerichtet und die Ordens-Geistlichen
nebst Dienerschaft in andere Klöster ihres Ordens vertheilt
werden sollen, 8. E. ausser Stande wäre, hierunter eine Abänderung zu
treffen, zumal durch zweckmässige Verftigungen der Besorgniss, dass durch
Versetzung der Ordens-Mitglieder die von ihnen in der Nachbarschaft übernommene
Seelsorge leiden, auch die Cathedral-Kirche ihrer Hülfe bei dem
Poenitentiar- und Prediger-Amte entbehren würde, abgeholfen werden solle.
Der Bischof solle daher das Dohm-Capitul hierunter beruhigen, auch die
Kloster-Geistlichen auf ihr angebrachtes Gesuch gehörig bescheiden. «
Hiernach Rescript des Sidpreussischen Departements an Raczynski,
d.d. Berlin 1804 Juli 2.
Concept, gez. Voss, a. a. 0.
Cabinets-Ordre an Angern s. unter dem 18. Juni 1804, No. 721. Juni 23
723. Immediat-Bericht der Staats-Minister Frhr. v. Hardenberg und Juni 27
v. Angern. Berlin 1804 Juni 27.
BR. »9. 58. J. Ausfertigung. Concept, Anweisung von Sack, R. 70. Haupt-Kommission. II.
TV. 12
Die Stellung des Kur-Erzkanzlers zu der Fundirung der Sustentationskasse für die
linksrheinischen Domkapitel.
Die Cabinets-Ordre vom 2. Juni hat Ergänzung des Berichts vom
21. Mai 18043) erfordert: »Wir verfehlen nicht, hierauf ... anzuzeigen,
dass eigentlich der Kurfürst Erz-Kanzler diese, in unserm ... Bericht vom
21. v. M. vorgetragenen Forderungen an die mehrfachr päbendirten Domherrn
in der generellen Anzeige an die Reichs-Deputation unterm 17. Februar
v. J.t) gemacht hat, welche ... hierbeigefügt ist.
Nachdem aber die Dom-Capitel in E. K. M. Entschädigungs-Provinzen
dagegen die bekannten Ausstellungen gemacht, hat der Kurfürst Erz-Kanzler
selbst keine nähere Gründe angeführt, sondern sich im Allgemeinen auf
den Sinn und die Absicht des $. 75 des Haupt-Reichs-Deputations-Schlusses
vom 25. Februar v. J. berufen, und selbst, nach der... Erklärung seines
Staatsministers, des Freiherrn von Albini, vom 4. Juny v. J.®), sich der Auslegung
desselben enthalten, vielmehr diese selbst dem Gewissen der Dom-———
1} Cfr. No. 706. 2) Cfr. No. 728. 3) No. 716.
4! No. 549. 6) No. 606.