Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

344 I. Der exekutive Kriminalbeamte. 
Beschreibung der in Frage kommenden Oertlichkeiten, Räume, Türen, Behällbnisse, 
Schlösser und der Art des Einbrechens, Einsteigens und Erbrechens, vielleicht auch 
unter Beifügung einer ganz einfachen Skizze zu geben. 
Es folgen noch einige Fingerzeige für einzelne Arten von Diebstählen. 
Bei einem Einbruchsdiebstahl oder Einsteigediebstahl beobachte man 
genau die Art des Einbruchs, nehme alle von dem Diebe zurückgelassenen Gegen- 
stände, auch wenn sie noch so unscheinbar sind, an sich, nehme eventuell Abdrücke 
von den Spuren der verwendeten Werkzeuge, Abdrücke von Fußspuren und photo- 
graphiere die auf festem Boden hinterlassenen Spuren von Fußtritten oder Hand= resp. 
Fingerabdrücken. Weiter beobachte man, ob der Dieb Werkzeuge wie Leitern, Hebe- 
stangen usw. gebraucht und dieselben benutzt hat. Derartige Gegenstände sind 
gewöhnlich aus der Nachbarschaft von dem Diebe weggenommen worden. Auch hier 
recherchiere man, ob die Nachbarn Wahrnehmungen gemacht haben, die mit der 
Person des Täters in Verbindung gebracht werden können. Nach einer gewissen- 
haften Feststellung des Tatbestandes wird man einen Anhalt bekommen, ob ein 
geplanter Diebstahl oder ein Diebstahl vorliegt, zu welchem die günstige Gelegenheit, 
wie zum Beispiel das Offenstehen eines Fensters usw., verführt hat. Weiter wird 
man aus den Vorbereitungen, aus dem zielbewußten und sicherem Vorgehen des 
Diebes ersehen können, ob er ein „alter Praktikus“ oder ein Neuling ist, der planlos 
„gearbeitet hat“, sowie ob er etwa genaue Ortskenntnis hatte. Endlich richte man 
sein Augenmerk darauf, ob bei Erbrechen von Behältnissen, Türen usw. eine gewisse 
Kunstfertigkeit vorliegt oder ob der Täter bei seiner Arbeit sozusagen „gewürgt" 
hat. Im ersteren Falle hat man es mit einem gewiegten Einbrecher oder einem 
Schlosser, Bauhandwerker usw. zu tun, im letzteren Falle mit einem Neuling. 
Diese Verschiedenheit gibt oft eine Spur. 
Unter „Schränkzeug“ versteht der Einbrecher (Schränker) einen Satz von 28 
Dietrichen, welche aus zumeist starkem Eisendraht hergestellten einfachen und Doppel- 
haken bestehen, die ihre bestimmten Formen und ihren bestimmten Namen haben. 
Hauptsächlich werden zwei Arten und zwar das „deutsche“ und das „welsche 
Zeug“ unterschieden. Zu jedem von ihnen gehört ein Hinterschieber, ein Vorder- 
schieber, ein Hinterleger und ein Vorderleger. Die kleineren Dietriche, welche zum 
Oeffnen von Kassetten usw. benützt werden, heißen der Kleinwelsch oder Kleindrutsch. 
Das Oeffnen der Geldschränke wird außer mittels des sogenannten Drillbohrers 
mit Iridium= oder Diamantspitze zumeist mit dem Schmelzpulver „Thermit“ vor- 
genommen, welches, in flüssigem Zustande auf Eisen= oder Stahlplatten gebracht, 
dieselben durchschmilzt. Diesem Thermit widersteht die stärkste Stahlplatte nicht. 
Weiter verwendet der Einbrecher auch die im Raume befindliche Gasleitung, 
indem er mit Hilfe des Gases und eines mitgebrachten Sauerstoffvorrats ein Knall- 
gebläse herstellt, dessen Stichflamme eine so starke Hitze entwickelt, daß die Panzer- 
platten zerschmelzen.
	        
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