Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Gerichtliche Psychiatrie. 409 
Da bei keinem Epileptiker die erwähnten Dämmerungszustände von vornherein 
ausgeschlossen werden können, ist die Zurechnungsfähigkeit besonders genau zu prüfen; 
der Epileptiker kann im übrigen ein geistig sehr hoch stehender Mann sein (Julius 
Cäsar). Epileptiker sind zu Dieben, Betrügern, Päderasten, Brand- 
stiftern, Urhebern von Gewalttaten, wie Körperverletzung und 
Notzucht, und Mördern geworden. Vielfach neigt der Epileptiker zum Ex- 
hibitionismus, d. h. zum Entblößen seiner Geschlechtsteile auf offener Straße usw. 
Aber auch der Paralytiker, der Paranoiker, der Schwachsinnige, Alkoholiker und 
Altersblödsinnige sind vielfach Exhibitionisten. Es gibt aber auch Zurechnungsfähige, 
welche exhibitionieren; die krankhafte Grundlage muß also, wenn 8 51 des Str.G.Bs. 
angewendet werden soll, nachgewiesen werden. 
Eine andere Seelenstörung ist die hysterische. Sie ist eine Erkrankung 
der Vorstellungen. Der Kranke leidet an gesteigerter Einbildung und Erregbarkeit. 
Auch der Hysterische ist an gewissen Anzeichen erkenntlich. Er leidet leicht an 
stechendem Kopfschmerz in der Gegend der großen Fontanelle, an Schmerzhaftigkeit 
des Bauchfells, an Brechen, plötzlichem Verlust der Sprache usw. Der Hysterische 
leidet auch an Anfällen mit Verkrümmungen des Körpers nach rückwärts oder mit 
wilden drehenden Verkrümmungen des Körpers. Bekannt sind die Schluchz-, Wein- 
und Lachkrämpfe der Hysterischen. Der Hysterische ist manchmal zugleich epileptisch, 
umgekehrt der Epileptiker zugleich hysterisch. 
Gekennzeichnet wird der Hysterische durch übergroße Launenhaftigkeit und 
Reizbarkeit. Die Ursache kann eine ganz geringfügige sein. Er läßt sich außer- 
ordentlich leicht beeinflussen und leidet an Gedächtnisfälschungen. Bei Frauen und 
Mädchen ist die Reizbarkeit in der Periode noch gesteigert. Die moralischen Urteile 
des Hysterischen können nach und nach minderwertig werden. Im übrigen leidet er 
wie der Epileptiker an vorübergehenden Bewußtseinsstörungen (die sogenannten 
Dämmerungszustände), an Störungen im Charakter der Melancholie, Manie und 
Paranoia, und schließlich an einer umfassenden hysterischen Seelenstörung, bei welcher 
ethische Defekte und Verfolgungsideen auftreten. Die Hysterischen sind wegen ihrer 
unzuverlässigen Auffassungskraft schlechte Zeugen. Bei Konflikten mit dem Straf- 
gesetz kommt es zu Beleidigung, Verleumdung, Körperverletzung, 
Sachbeschädigung, groben Unfug, Freiheitsberaubung, faschen 
Anschuldigungen, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Betrug, 
Urkundenfälschung, Kindesraub, Meineid, Kindestötung, Brand- 
stiftung, Mord. 
Die sogenannte traumatische Seelenstörung wird bedingt durch eine 
schwere Schädigung des Gehirns nach vielleicht vor Monaten oder Jahren erlittenem 
Trauma (Kopfverletzung, erlebtem Unglücksfall (Eisenbahnunglück), heftigem Schreck usw.). 
Es treten fortschreitende moralische und geistige Mängel auf. Große Reizbarkeit 
und Empfindlichkeit gegen Alkohol stellen sich ein. Häufig finden sich auch hysterische 
und epileptische Anzeichen. Der Traumatiker leidet an Verwirrungszuständen mit 
Bewußtseinsausschaltungen. Er neigt, wenn er gegen das Strafgesetz verstößt, zu
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.