Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Gerichtliche Psychiatrie. 415 
gebracht hat, den Coitus vollzieht, Erektion und Ejakulation (Samenerguß) erreicht“, 
(s. Cramer, S. 284). Hierher gehören auch die Leichenschänder. 
Aehnlich liegen die Verhältnisse beim Masochismus. Der Masochist läßt 
sich selbst zwecks Erhöhung oder Verschaffung des Geschlechtsgenusses von dem 
anderen Teile oder einem Dritten quälen, schlagen, peitschen, mit Nadeln, Messern 
oder Sporen stechen oder gar beschmutzen. 
Der Fetischist (Fetischismus) erlangt geschlechtliche Befriedigung nur dann, 
wenn er in seine Vorstellung irgend ein Moment aufnehmen kann, welches mit dem 
anderen Geschlechte in Beziehung steht, z. B. er muß irgend einen Gegenstand der 
weiblichen Garderobe, besonders ein Wäschestück, zur Verfügung haben. Fetischisten 
sind aus diesem Grunde direkt zu Dieben geworden. 
Sodomie ist der Geschlechtsverkehr eines Menschen (beiderlei Geschlechts) 
mit Tieren; strafbar nach § 175 des Str.G.Bs. 
Handlungen des Sadismus, Masochismus, Fetischismus und der Sodomie 
sind erst dann als pathologische anzusehen, wenn das krankhafte Motiv nachweisbar 
ist. Sie kommen ebenso bei Zurechnungsfähigen vor. Meist sind sie nervöse oder 
neurasthenische Naturen von geringer Widerstandsfähigkeit. Von Geisteskranken, welche 
zu solchen Handlungen gelangen, kommen besonders Epileptiker, Paralytiker, Alkoholiker 
und Individuen mit seniler Seelenstörung oder mit Zwangsantrieben in Betracht. 
  
 
	        
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