Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

478 II. Der exekutive Polizeibeamte. 
die gefallene Nummer nach dem doppelten, die mit ihr in gleicher Längsreihe stehende 
Nummer nach dem einfachen, auf ihnen etwa stehenden Satze aus. Die übrigen Ein- 
säde gehören dem Bankier. Würfelt der Bankier die Sieben, so zahlt er den ctwa 
darauf stehenden Satz dreifach und kassiert alle sonstigen Einsätze. 
  
  
  
  
  
  
7 
2 3 
4 5 
6 8 
9 10 
10 12 
  
  
  
  
Arten des Knobelns. 
18. Arten des Knobelns (Würfeln mit 2 Würfeln) sind a) Blauäuglein, 
wobei derjenige verliert bezw. bei mehreren Touren einen Strich bekommt, der in 
3 Würfen die wenigsten Zweien würfelt; gleich ungünstig Würfelnde stechen bis zur 
Entscheidung, b) Strousberg: Jeder Spieler erhält 3 Streichhölzer. Es wird eine 
Augenzahl festgesetzt (meist durch Wurf), welche zum Weglegen eines Streichholzes, 
und eine andere Augenzahl, welche zum Abschieben eines Streichholzes an den linken 
Nachbar berechtigt. Dann wird gewürfelt. Wer das letzte Streichholz besitzt, 
verliert. — Einmaliges Knobeln um eine Zeche oder um geringeren Vermögens- 
wert kein Glücksspiel. — 
Roulette. 
19. Ein Glücksspiel ist endlich noch das Roulette. In einem erhöhten Rahmen 
wird vom Bankier eine Drehscheibe bewegt, welche in der Regel 37, mit den 
Ziffern 0 (weder rot noch schwarz gefärbt) bis 36 bezeichnete, abwechselnd rot und 
schwarz gefärbte Fächer hat, die durch kleine Leisten von einander geschieden sind. 
Auf dieser bewegten Scheibe wird in entgegengesetzter Richtung ihrer Drehung, 
ebenfalls vom Bankier eine kleine elfenbeinerne Kugel zum Rollen gebracht, welche 
bei nachlassender Bewegung in eines der bezeichneten Fächer fällt, dessen Nummer 
und Farbe nach einem gewissen auf einem Spielteppiche aufgezeichneten Tableau 
bezw. nach der aus ihm ersichtlichen Berechnung gewinnt oder verliert.
	        
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