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des Reichsgerichts ergeben hat, niedergelegt finden. Es ist versucht worden,
auch die Lehren in schwierigen Fragen, z. B. über den sogenannten dolus
eventualis, über den Dersuch am untauglichen Objekte und mit untauglichen
Witteln, über Jdeal= und Realkonkurrenz, in gemeinverständlicher Weise
darzustellen. Schwierige Tatbestände, wie die des Mordes, Totschlags,
Betrugs usw., sind eingehend entwickelt worden. Es erschien aber weiter
auch wünschenswert, daß der exekutive Holizei= und Kriminalbeamte sich in
denjenigen Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes einigermaßen zurechtfindet,
welche zum Derständnisse der Strafgesetze unentbehrlich sind. Es ist deshalb
der Dersuch gemacht worden, diese wesentlichen Dorschriften aus dem Bürger-
lichen Gesetzbuche, der HGivilprozeßordnung, der MWechsel-
ordnung und dem Dandelsgesetzbuche übersichtlich zusammenzustellen.
Weil es auch ein Daupterfordernis war, die einzelnen Daragraphen oder
Gruppen von solchen in der umfangreichen Reichsstrafgesetzgebung leicht auf-
findbdar zu machen, so sind sie durchgängig mit in die Augen fallenden
Inhaltsstichworten versehen worden.
Im zweiten Teile des Handbuches finden sich die geläufigsten
Strafgesetze der Königreiche Preußen, Bapern, Sachsen und
Württemberg, im dritten Teile endlich — HDolizeiliches Draktikum
der exekutiven Kriminalbeamten und der exekutiven Holizei-
beamten — eine Reihe gemeinverständlicher Aufsätze, welche die Tätigkeit
des exekutiven Holizei= und Kriminalbeamten bei seinen Er-
örterungen im allgemeinen und bei einzelnen Verbrechen und Dergehen, welche
ihn täglich beschäftigen, im besonderen beleuchten. Dier werden auch die
Technik der Bertillonage und der Daktpyloskopic, sowie die auch für
den Holizeibeamten wichtigen Fragen der gerichtlichen Öschiatrie
behandelt. In der vorliegenden zweiten Auflage sind nun auch
die Dauptgesich'tspunkte der Tätigkeit des exekutiven Dolizei-
beamten in verschiedenen Aufsätzen beleuchtet worden. Die
allgemeinen VNDerhaltungsvorschriften bei Ausübung des
Exekutivdienstes, Strafbarkeit des Streikpostenstehens, Wesen
und Arten des groben Unfugs und ruhestörenden Lärms, straßen-
polizeiliche Zehandlung von Auflauf, Aufrulrr und Landfriedens-
bruch, Bekämpfung des Winkelschankes, polizeiliches Ein-
schreiten bei Mietsstreitigkeiten usw. werden eingehend erörtert.
Als Anhang zum dritten Teile findet der Holizei= und Kriminalbeamte
ein Formularbuch, in welchem Formulare für Anzeigen über die haupt-
sächlichsten Straftaten unter Berücksichtigung der verschiedenartigen Gestaltung
der einzelnen Fälle gegeben werden. In diesemm Formularbuche sind
die im „Holizeilichen Oraktikum“ gegebenen Fingerzeige praktisch ver-
wertet worden. Dielleicht eignet sich der Holizei= und Kriminalbeamte aus
diesem Formularbuche die praktischen Kenntnisse am leichtesten und zupver-