Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Formularbuch. 
als Lessig ihr das Geld bezahlt habe, und gesehen 
haben müsse, daß sie es in das Fach gelegt habe. 
Sie habe damals gerade für ihren wegen geschwollener 
Füße zu Bette liegenden Ehemann sich von Böske 
die Arbeitsstunden ansagen lassen und in ihr Lohn- 
buch eingetragen, die Böske die Tage vorher bei 
einzelnen Kunden beschäftigt gewesen sei. Als Lessig 
bezahlt habe, habe sie ihn aus der Stube hinaus- 
begleitet und sei dann noch einer häuslichen Ver- 
richtung nachgegangen. 
Nach ihrer Rückkehr sei Böske noch allein in 
der Stube gewesen; sie habe es, da der Lehrling 
wieder zu einem Kunden bestellt gewesen sei, sehr 
eilig gehabt und an das Zwanzigmarkstück, das sie 
zuvor in das Fach gelegt und danach das Pult ver- 
schlossen, daran aber den Schlüssel stecken gelassen habe, 
gar nicht mehr gedacht. Erst gestern abend habe 
sie sich an das Goldstück erinnert und dasselbe trotz 
eifrigen Suchens nicht finden können. 
Böske sei auch noch gestern gegen Abend in ihre 
Stube gekommen, wobei möglicherweise ebenfalls der 
Schlüssel am Sekretär gesteckt haben könne. Auch 
bei dieser Gelegenheit könne er den Diebstahl aus- 
geführt haben. Eine andere Person komme keines- 
falls in Frage; ihr Mann könne das Bett nicht 
verlassen, Kinder oder Logisleute habe sie nicht, es 
sei auch sonst gerade in diesen Tagen kein Mensch 
zu ihr in die Wohnung auf Besuch gekommen. 
Ein Einsteigen eines Dritten durch ein Fenster sei 
auch ausgeschlossen, weil sie die Fenster nur geöffnet 
habe, so lange sie selbst im Zimmer gewesen sei. 
Der Gehilfe Paul Mustler sei gestern gar nicht 
in die Werkstätte und die Wohnung gekommen. Dem 
Lehrling Böske habe sie noch keinen Vorhalt getan, damit 
er nicht etwa die Geldstücke, deren er vielleicht nach 
Einwechselung noch welche besitze, verstecken könne. 
Der von mir in Meisters Werkstatt betroffene 
Beschuldigte stellte anfänglich entschieden in Abrede, das 
Geldstück gestohlen zu haben. Eine gleich in der Werk- 
stätte in Gegenwart der Meister und des zugezogenen 
Gehilfen Mustler von mir vorgenommene Durchsuchung 
von Böskes Person, seiner an der Wand hängenden
	        
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