Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Indizienbeweis. 
l. Diebstahl. 9 
können. Der Täter hat zwei Pulte aufgebrochen, 
davon nur eins verschlossen war; daß das andere, 
dessen Deckel etwas fest auf den Wänden aufsitzt, 
unverschlossen war, hat er gar nicht bemerkt. 
In dem einen Pulte haben sich nach Angabe 
der Verkäuferin Sidonie Alexander 5—6 Mark in 
der von ihr zu führenden Portokasse und Briefmarken 
im Werte von 50 Pfennig bis 1 Mark befunden. 
Unter den Briefmarken ist eine 25-Pfennigmarke 
gewesen. 
In dem anderen Pulte haben sich nur Papiere 
befunden. Jedoch bemerkte die Verkäuferin Laura 
Leibling, daß sie in diesem Pulte eine Tüte gefüllter 
Schokoladenbonbons aufbewahrt habe, welche vorgestern 
abend noch dagewesen, aber jetzt verschwunden sei. 
Der Täter scheint über die geringe Beute ver- 
stimmt gewesen zu sein, er hat alles stehen und liegen 
lassen und insbesondere übersehen, daß sein Messer 
unter den Papieren versteckt lag. Auch den Rest 
des beifolgenden Wachslichtes hat er liegen lassen und 
hat offenbar auf demselben Wege, auf dem er herein- 
gekommen, die Räumlichkeiten verlassen. 
Der Hausmann Seiler hat auch gestern morgen, 
als er kurz vor 6 Uhr die Haustür und Hoftüre 
aufgeschlossen hat, nichts verdächtiges bemerkt. 
Ueber den Dieb fehlt noch jede Spur; die Er- 
örterungen werden fortgesetzt. 
Dresden, den 12. November 1904. 
Bei den weiterhin angestellten Erörterungen 
brachte ich in Erfahrung, daß der aus den Polizei- 
Akten G 1705 bekannte, wegen Rückfallsdiebstahls 
bereits vorbestrafte Former 
Richard Woldemar Glaser, 
am 27. April 1881 in Kiel geboren, ohne feste 
Wohnung, vor 3 Jahren bei dem hiesigen Buch- 
händler Ferdinand Schmidt in der Pragerstraße 
einen Diebstahl in ähnlicher Weise ausgeführt hat 
und deswegen auch verurteilt worden ist.
	        
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