Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

I. Diebstahl. 19 
Schaftstiefel mit Bestimmtheit als sein Eigentum 
wieder. 
Unter den Arbeitern auf dem Seidelschen Neu- 
bau wurde mir mitgeteilt, daß der Dieb zweifellos 
mit dem 
Maurer Franz Andreas Meistel, 
geboren am 17. Dezember 1869 in Regensburg, 
z. Z. ohne feste Wohnung, 
identisch sei, da er eine Zeit lang mit bei den Maurer- 
arbeiten am Neubau beschäftigt gewesen sei, die 
Räumlichkeiten des Neubaues kenne und ihm bei 
seinen Vorstrafen — siehe den Strafregisterauszug 
seiner Personalakten — die Tat auch zugetraut 
werden könne, zumal er schon — vergl. Bl. 12 
und 27 — ähnliche Diebstähle auf Neubauten aus- 
geführt hat. 
Gestern Mittag wurde nach Höpfels Wirtschaft 
polizeiliche Hilfe verlangt, weil Meistel da sei und 
eine Handsäge zum Verkaufe angeboten habe. 
Meistel, an Polizeistelle sistiert, gab nach kurzem 
Leugnen zu, Aermelweste, Schaftstiefel, Handsäge 
und die beiden Handbeile, um sie zu verwerten, aus 
dem Küchenraum des Neubaues entwendet zu haben. 
In diesen sei er abends nach 11 Uhr durch Ueber- 
steigen der Bretterumplankung gelangt; er sei aber 
nicht in der Absicht zu stehlen, sondern um zu 
nächtigen, übergestiegen. Es hat sich diese Absicht 
ihm auch nicht widerlegen lassen, weil er tatsächlich 
ohne Wohnung und ohne Mittel für Bezahlung einer 
Unterkunft war. Meistel behauptete aber weiter, der 
Verschlag vor dem Küchenraume sei nicht fest vernagelt 
gewesen, sondern habe sich mit Leichtigkeit, jedenfalls 
ohne Gewaltanwendung beseitigen lassen. 
Demgegenüber sind Huber, Baier und Leo 
auf nochmaliges eindringliches Befragen bestimmt 
dabei stehen geblieben, daß Baier und Leo in Gegen- 
wart Hubers den Verschlag vernagelt und an ihm 
zur Prüfung seiner Festigkeit stark gerüttelt hätten 
Am Morgen nach der Tat sei auch ganz deutlich 
sichtbar gewesen, daß der eine der eingeschlagenen 
drei starken Nägel mit einem Werkzeug heraus-
	        
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