I. Diebstahl. 23
habe, gerade vorübergegangen sei, als er vor seinem
Wohnhause vom Rade gestiegen sei. Nischelmann sei
vorbestraft, ob wegen Diebstahls könne er nicht sagen.
Der in seiner Wohnung aufgesuchte Be-
schuldigte stellte auf Vorhalt nicht in Abrede, das
Fahrrad Schlenkrichs aus der Hausflur, wie der
Anzeigeerstatter dies beschrieben hat, weggenommen
zu haben. Er bestritt aber, sich damit eines Dieb-
stahls schuldig gemacht zu haben, weil er über das
Rad gar nicht wie ein Eigentümer verfügen wollte.
Schlenkrich schulde ihm seit mehreren Jahren einen
Betrag von 65 Mark, den er ihm geliehen, aber
bis heute nicht wieder zurückerhalten habe. Da alle
seine Versuche, zu seinem Gelde zu kommen, frucht-
los gewesen seien, und ihm Schlenkrich, den er
allerdings zur Vermeidung der Kosten noch nicht
verklagt habe, sogar noch einen höhnischen Brief
geschrieben, habe er, als er am 10. d. Mts. den
Anzeigeerstatter vom Rade steigen gesehen habe,
schnell den Entschluß gefaßt und ausgeführt, sich des
Rades zu bemächtigen und dasselbe solange zu behalten,
bis Schlenkrich ihn bezahlt habe. Gegen Bezahlung
von 40 Mark — auf diesen Betrag wollte er seine
Forderung ermäßigen — könne Schlenkrich das Rad
sofort in Empfang nehmen. Den Aufbewahrungsort
des Rades anzugeben, weigerte sich Nischelmann; in
seiner Wohnung wurde es bei der vorgenommenen
Durchsuchung, die der Beschuldigte in Gegenwart
seiner Wirtsleute (Sattlermeister Adolf Heudorf)
gestattete, nicht vorgefunden.
Schlenkrich stellte nicht in Abrede, an und für
sich dem Nischelmann 60 Mark — nicht 65 Mark —
zu schulden. Er halte sich aber nicht für verpflichtet,
das Darlehn zurückzuzahlen, weil er seinerzeit für
Nischelmann, als sie zusammen verkehrt seien,
vielfach die gemeinschaftliche Zeche bezahlt habe.
Nischelmann bestreitet dies nicht, meint aber, seine
Darlehnsforderung bestehe trotzdem zu recht.
Ausweislich seiner Polizeiakten ist Nischelmann
nur wegen Uebertretung polizeilich bestraft.
Falls Nischelmann das Fahrrad wirklich noch
im Besitze hat, was Schlenkrich bezweifelt, wird ihm