1. Diebstahl. 25
daliegende, mit Spitzen besetzte, neuwaschene weiß-
leinene Damenhose, 6 Mark wert, und ein Paar
grün= und blauseidene lange Kniestrümpfe mit blau-
seidenen Strumpfgürteln, ebenfalls frei daliegend, im
Gesamtwerte von 12 Mark, gestohlen worden seien.
Verdacht müsse sie gegen den bei der Barthel
ebenfalls wohnhaften
Musiker Eberhardt Walther König,
am 21. September 1880 in Eisenach geboren,
aussprechen, weil die verehel. Barthel ihr gestern
mitgeteilt habe, sie habe die Strümpfe in Königs
Kommodenkasten liegen sehen. Was König mit ihren
Sachen beabsichtige, könne sie sich allerdings nicht
denken, da er weder mit ihr, noch, wie sie gehört
habe, mit anderen Frauenspersonen verkehre.
Die Barthel bestätigte mir die Darstellung der
Freitag mit dem Bemerken, daß König, als sie gestern
zufällig in seine Stube eingetreten, den Kommoden-
kasten sehr schnell zugeschoben habe und im Gesicht
sehr rot geworden sei.
König war auf Vorhalt nach kurzem Leugnen
geständig, die Damenhose und Strümpfe mit Gürtel
weggenommen zu haben, um sie dauernd für sich
zu behalten. Nach dem Grund seiner Handlungs-
weise befragt, gab er nach längerem Zögern
folgendes an: Er sei Onanist und könne mit
Frauenspersonen nur ganz selten den Beischlaf voll-
ziehen, weil sein Glied beim Anblick einer nackten
Frauensperson nie Errektion erhalte. Wohl aber
erhalte er solche sofort zwecks seiner Selbst-
befriedigung, wenn er Gegenstände weiblicher Garde-
robe, insbesondere eine blendend weiße offene Damen-
hose und seidene Strümpfe, vor sich ausbreiten
könne. Da er zum Ankauf solcher kein Geld habe,
sei er auf den Gedanken verfallen, der Freitag, bei
der er immer sehr elegante Garderobe gesehen, einige
geeignete Stücke wegzunehmen und sie zu seinen
Zwecken zu behalten. Er habe nicht die Absicht
gehabt, die Garderobenstücke nur vorübergehend zu
benutzen und der Freitag zurückzugeben, sondern sie
dauernd zu behalten.