10. Behauptung der
Wegnahme aus
„Scheraꝰ.
5 242 d. Str. G. Bs.
Formularbuch.
König macht sonst einen normalen Eindruck
und wird wegen einfachen Diebstahls zur Anzeige
gebracht. Die gestohlenen Gegenstände sind der
Freitag zurückgegeben worden.
Magdeburg, den 19. März 1908.
Die hier Fleischergäßchen 16, II wohnhafte
Prostituierte Adelheid Rössiger brachte am
10. d. Mts. zur Anzeige, daß am 6. d. Mts. abends
ein unbekannter Mann in ihrer Wohnung zu Besuch
gewesen sei und sie gegen Bezahlung von 4 Mark
geschlechtlich gebraucht habe. Gleich nach dessen
alsbald erfolgtem Weggange habe sie ihre goldene
Remontoiruhr mit ebensolcher Kette im Gesamtwerte
von 52 Mark vermißt und sofort den Gedanken gehabt,
daß der Unbekannte, den sie für einen Kellner oder
Friseur gehalten habe, die Uhr mit Kette gestohlen
habe, wiewohl sie allerdings nicht mit Bestimmtheit
behaupten könne, daß sie die Uhr während des Be-
suches des Unbekannten in ihrem Zimmer gesehn
habe. Wohl aber sei die Uhr an demselben Tage
mittags noch vorhanden gewesen, und von da an
bis zum abend habe sie keinerlei Herren= oder sonstigen
Besuch gehabt. Sie sei nur von 4 bis 6 Uhr ab-
wesend gewesen; ob sie nach ihrer Rückkehr die Uhr,
die sie umzubinden vergessen gehabt, gesehen habe,
könne sie ebenfalls nicht sagen.
Das ganze Verhalten des Unbekannten sei ihr
aber sehr auffällig gewesen. Erst habe er verlangt,
daß sie völlig entkleidet mit ihm den Beischlaf voll-
ziehen solle, dann habe er aber plätzlich gesagt, sie
solle nur das Kleid ausziehen; er sei mit einem
Male sehr hastig gewesen, habe den Beischlaf nur
einmal vollzogen, habe sich sehr schnell wieder an-
gezogen und sei geradezu fortgelaufen.
Da sie gar keinen Anhalt für die Persönlichkeit
des Unbekannten gehabt, habe sie Anzeigeerstattung
unterlassen und gehofft, ihn schon gelegentlich wieder
zu sehen. Als sie nun heute — am 10. d. Mts. —
am Altenmarkt gegangen sei, habe sie den Unbekannten
in einer weißen Friseurjacke an der geöffneten Türe