I. Diebstahl. 37
nächtlichen Diebstahl in dem dicht an ihre Wohnung
grenzenden Keller nicht habe hören können.
Die von mir in Gegenwart Lenkows und der
verehel. Auguste Kugler in deren Räumlichkeiten vor-
genommene Durchsuchung förderte in dem zur Haus-
mannswohnung gehörigen Keller 7 Flaschen Weiß-
wein und 6 Flaschen Rotwein von den dem Lenkow
gestohlenen Marken zu tage, welche Lenkow auch
sofort als sein Eigentum anerkannte.
Die verehelichte Kugler beteuerte, von der Sache
nichts zu wissen, was auch glaubhaft erschien.
Hierauf wurde das Dienstmädchen Sonntag
von mir befragt, wie es komme, daß der Weinschrank
erbrochen worden, das äußere Kellerschloß aber un-
verletzt sei. Das Mädchen wurde sehr verlegen und
gab auf Lenkows Vorhalt als möglich zu, daß sie
die Kellertür versehentlich offen gelassen habe. Auf
meinen eindringlichen Vorhalt, daß sie dies wohl ab-
sichtlich getan habe, da sie mit dem einen Sohn der
Kugler ein Verhältnis unterhalte, gab sie nach
längerem Leugnen zu, den beiden Kugler die Tür
auf deren Bitten absichtlich offen gelassen zu haben,
damit beide den Weinschrank, wie sie ihr gesagt
hätten, leichter erbrechen könnten.
Die beiden Kugler, die Gelegenheitsarbeiter
Gustav Adolf Kugler, geboren am 7. Mai 1878
in Hamburg
und Max Otto Kugler, geboren am 9.Oktober 1879
in Kuxhafen,
wurden zu Mittag bei ihrer Rückkehr in die elterliche
Wohnung betroffen und gaben auf Vorhalt, da sie
sich überführt sahen, zu, den Weinschrank erbrochen
und die 35 Flaschen Wein weggenommen zu haben.
Sie räumten auch ein, daß die Sonntag ihnen insofern
durch die Tat Hilfe geleistet habe, als sie auf ihr
Ersuchen ihnen die Kellertür offen gelassen habe.
Die Ausführung des Diebstahls sei im übrigen
in der Weise erfolgt, daß Otto Kugler mit einer
Zange das Vorlegeschloß des Weinschrankes auf-
gerissen und Adolf Kugler unterdessen auf der obersten
Stufe der zum Keller hinabführenden steinernen Treppe