I. Diebstahl. — II. Unterschlagung. 53
und das Geld im Strumpfe versteckt zu haben, um
es zum Ankaufe einer Bluse, die sie notwendig ge-
braucht habe, zu verwenden. Die Tat habe sie
ausgeführt, während sie einen Augenblick den Arbeits-
saal verlassen gehabt habe. Sie habe auch die
Klüder aus der Sparkasse kommen sehen und des-
halb vermutet, daß diese Geld habe. Sie habe weiter
beobachtet, daß die Klüder ihr Portemonnaie in der
Jacketttasche getragen und im Arbeitsvorsaal, wie sie
genau verfolgt habe, nicht zu sich gesteckt habe. Hier-
durch sei sie erst zum Diebstahle veranlaßt worden.
Ich erstatte gegen die Mildner wegen geständigen
Diebstahls Anzeige.
II. Anterschlagung.
Breslau, den 5. Januar 1905.
13. unterschlagung mit Der hier Neue Taschenstraße 27 wohnhafte
Rechnungswerk. Kohlenhändler Martin Bialas zeigte am 2. d. M.
§ 246 d. Str.G. B. hier an, daß ihm sein bisheriger Reisender:
der am 16. April 1870 in Breslau geborene
und hierselbst Bischofstraße 20, 1IV wohnhafte
Egon Alfred Matthes
den Betrag von insgesamt 855 M. 30 Pf., die
er in seinem Namen von Geschäftskunden ein-
kassiert habe, unterschlagen habe Ausdrücklichen
Auftrag zur Einkassierung habe Matthes nicht,
wohl aber stillschweigende Vollmacht zur Aus-
stellung der Quittungen und Erhebung der Be-
träge gehabt, da es üblich sei, daß bei ihm der
Reisende gleich die gelegentlichen Inkassogeschäfte
mit besorge. Matthes habe aber die Pflicht gehabt,
die vereinnahmten Gelder sofort an ihn abzuliefern.
Bei Durchsicht seiner Außenstände am Jahres-
schlusse habe er die folgenden, von ihm als säumig
betrachteten Kunden gemahnt und hierbei von ihnen
erfahren, daß sie zum Teil schon längere Zeit
ihre Schuld an Matthes, der auch Quittung ge-
leistet, beglichen hätten.