Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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lässigsten an. Die Beispiele sind fesselnd, vielgestaltig und eingehend gewählt 
worden. 
Als Gebrauchsanweisung ist jedem Teile und einzelnen Unterabteilungen 
des ersten Teils eine kurze Dorbemerkung vorangesetzt worden. 
Die während der Drucklegung neu erschienenen Gesetze sind in einem 
Machtrage am Schlusse des ersten Bandes zusammengefaßt. 
Möchte sich das Handbuch auch in seiner zweiten Auflage immer 
wachsender Brauchbarkeit erfreuen. 
Dresden, im August 1005. 
Dr. Erich Wulffen.
	        
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