II. Unterschlagung. 59
Danzig, am 30. November 1904.
20. Bestrittenes Be- Der hier Holzmarkt 14, II wohnhafte Kauf-
wucßtsein von der Rechts- mann Simon Belger zeigte am 28. d. Mts. hier
widrigkeit der Zueig- an, daß er am 25. Oktober d. J. dem
nung.
§ 246 d. Str. G.Be. am 12. August 1860 in Magdeburg geborenen
Schneider
Theodor Reinhold Salter,
hier, Hundegasse 45 wohnhaft, 10 Meter blauen
Cheviotstoff im Werte von 40 M. mit dem von
Salter auch übernommenen Auftrage übergeben
habe, hieraus für Belgers beide Söhne zwei
Anzüge zu machen, welche bis Ende November
fertig sein sollten.
Da er von der Anfertigung der Anzüge und
insbesondere von einer Anprobe nichts gehört habe,
sei er zu Belger gegangen, wobei dieser ihm zuerst
gesagt habe, er sei wegen anderer Arbeit noch nicht
dazu gekommen, die Anzüge in Angriff zu nehmen.
Tatsächlich hätte Salter auch Arbeiter sitzen ge-
habt. Als er, da er nicht warten wolle, seinen
Stoff zurückverlangt habe, hätte Salter ihm zu-
nächst ausweichend geantwortet und dann wegen
der festen Bestellung der Anzüge die Herausgabe
des Stoffes überhaupt verweigert. Er vermute,
Salter, der in ungünstigen Vermögensverhältnissen
sei, habe den Stoff unterschlagen, verkauft oder
verpfändet.
Der in seiner Werkstatt aufgesuchte Salter gab
auf Befragen ohne weiteres zu, den Stoff nicht im
Besitze, sondern am 1. November d. J. im hiesigen
städtischen Leihhause für 25 Mark verpfändet zu
haben, da er sich in einer augenblicklichen Geldver-
legenheit befunden habe. Er sei auch noch nicht
dazu gekommen, die Anzüge in Angriff zu nehmen,
weil er noch andere, frühere Bestellungen zu erledigen
habe. Deshalb habe er in der vorübergehenden Ver-
pfändung des Stoffes, den er zur rechten Zeit ein-
zulösen bestimmt gehofft habe, nichts Strafbares
gefunden. Salter wies hierzu auch aus seinem
Bestellbuche nach, daß er die Bestellung der drei
Anzüge, welche seine Leute jetzt in Arbeit haben,