Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

II. Unterschlagung. 59 
Danzig, am 30. November 1904. 
20. Bestrittenes Be- Der hier Holzmarkt 14, II wohnhafte Kauf- 
wucßtsein von der Rechts- mann Simon Belger zeigte am 28. d. Mts. hier 
widrigkeit der Zueig- an, daß er am 25. Oktober d. J. dem 
nung. 
§ 246 d. Str. G.Be. am 12. August 1860 in Magdeburg geborenen 
Schneider 
Theodor Reinhold Salter, 
hier, Hundegasse 45 wohnhaft, 10 Meter blauen 
Cheviotstoff im Werte von 40 M. mit dem von 
Salter auch übernommenen Auftrage übergeben 
habe, hieraus für Belgers beide Söhne zwei 
Anzüge zu machen, welche bis Ende November 
fertig sein sollten. 
Da er von der Anfertigung der Anzüge und 
insbesondere von einer Anprobe nichts gehört habe, 
sei er zu Belger gegangen, wobei dieser ihm zuerst 
gesagt habe, er sei wegen anderer Arbeit noch nicht 
dazu gekommen, die Anzüge in Angriff zu nehmen. 
Tatsächlich hätte Salter auch Arbeiter sitzen ge- 
habt. Als er, da er nicht warten wolle, seinen 
Stoff zurückverlangt habe, hätte Salter ihm zu- 
nächst ausweichend geantwortet und dann wegen 
der festen Bestellung der Anzüge die Herausgabe 
des Stoffes überhaupt verweigert. Er vermute, 
Salter, der in ungünstigen Vermögensverhältnissen 
sei, habe den Stoff unterschlagen, verkauft oder 
verpfändet. 
Der in seiner Werkstatt aufgesuchte Salter gab 
auf Befragen ohne weiteres zu, den Stoff nicht im 
Besitze, sondern am 1. November d. J. im hiesigen 
städtischen Leihhause für 25 Mark verpfändet zu 
haben, da er sich in einer augenblicklichen Geldver- 
legenheit befunden habe. Er sei auch noch nicht 
dazu gekommen, die Anzüge in Angriff zu nehmen, 
weil er noch andere, frühere Bestellungen zu erledigen 
habe. Deshalb habe er in der vorübergehenden Ver- 
pfändung des Stoffes, den er zur rechten Zeit ein- 
zulösen bestimmt gehofft habe, nichts Strafbares 
gefunden. Salter wies hierzu auch aus seinem 
Bestellbuche nach, daß er die Bestellung der drei 
Anzüge, welche seine Leute jetzt in Arbeit haben,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.