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24. Raub und einfacher
Diebstahl; Unterschied.
§§ 242, 249, 250, Ziffer 3
des Str.G.Bs.
Formularbuch.
nicht in Frage stehen, weil Köppke durch Giro Eigen-
tümer des Wechsels und dadurch auch Eigentümer
des danach von Schick, der nach seinen Angaben
von Köppkes Beziehungen zu Biesold nichts gewußt
hat, ausgezahlten Geldes geworden ist, das er
also, weil es für ihn kein fremdes war, auch nicht
unterschlagen konnte.
III. Naub.
Köln, am 27. November 1904.
Gestern Abend 7 Uhr 20 Minuten wurde
der am 2. Mai 1870 in München geborene,
arbeits= und wohnungslose Gelegenheitsarbeiter
Max Otto Bader
von dem Schutzmann Decken hier zugeführt, weil
er sich gegenüber der am 16. Oktober 1891 geborenen
Seilerstochter Emma Erna Wadner, hier, Thie-
baldgasse 27, II wohnhaft, des Raubes schuldig gemacht
habe. Die mit an Polizeistelle erschienene Wadner
gab auf Befragen in glaubhafter Weise folgendes an:
Sie habe heute abend für ihre Mutter beim
Fleischer Gotthold Lößler, hier, Bayardsgasse 61,
für 50 Pfennige Wurst eingekauft und diese Wurst
sowie ein Portemonnaie mit weiteren 30 Pfennig
Inhalt, für die sie noch Brot habe holen sollen,
in ihrem kleinen verschlossenen Handkörbchen, das
sie am linken Arme getragen, liegen gehabt.
Bereits vom Fleischer Lößler aus sei ihr nun
der verhaftete Mann nachgegangen, bald vor, bald
hinter, bald neben ihr. Er habe auch ein Gespräch
mit ihr anfangen wollen, sie habe sich aber vor ihm
gefürchtet und ihm nicht geantwortet, umsoweniger
als die Straße bei dem schlechten Wetter ganz
menschenleer gewesen sei.
Plötzlich habe der Mann sie mit einer Hand
angefaßt und mit der anderen nach ihrem Korbe