68 Formularbuch.
aus der Hand gerissen, Portemonnaie und Korb in eine
Hausflur geworfen und das Markstück, welches gestern
Abend bei ihm vorgefunden worden sei, zu sich gesteckt
zu haben. Gegen den Knaben habe er aber gar keine
Gewalt gebraucht. Dieser habe den Korb am
Henkel ganz leicht in der linken offenen Hand
getragen; er sei von hinten gekommen und habe dem
Knaben den Korb ohne jede Gewaltanwendung aus
der Hand weggenommen. Der Knabe habe zwar
zufassen wollen, dazu sei es aber zu spät gewesen.
Er habe schleunigst die Flucht um eine Ecke ergriffen.
Der Knabe Simon gab auch zu, daß er das
Körbchen im Augenblicke, als es der Mann ihm
weggenommen, zwar mit den Fingern am Henkel
gefaßt, aber nur wenig festgehalten habe.
Die Simon erhielt das Markstück ausgehändigt.
Bader wird wegen schweren Raubes (Fall
Wadner) und einfachen Diebstahls (Fall Simon)
zur Anzeige gebracht. Er ist, da er wohnungslos
ist, in Haft behalten worden.
IV. Erpressung.
Dresden, den 11. Oktober 1904.
25. Erprefsung. Voll- Gestern Abend 8 Uhr 10 Minuten wurde
endung und Versuch. von dem Gendarm Roscher der
§§ 253, 43 d. Str.G.B.
am 16. Januar 1886 in Riesa geborne, z. Zt.
stellungslose
Kellner Heinrich Walther Hoffmann,
hier, Münzgasse 16, III bei Schenk wohnhaft,
mit der Anzeige zugeführt, daß soeben auf dem
Postplatze der ebenfalls mit an Peolizeistelle er-
schienene Agent Leopold Rudolph Großmann,
hier, Fürstenstraße 37, II wohnhaft, um Festnahme
des Hoffmann gebeten habe, weil dieser ihn durch
mehrere Straßen hindurch verfolgt und von ihm
Geld zu erpressen versucht habe.