Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
Geldstück aufgehoben, aber sofort gesagt, er müsse 
mindestens noch 5 Mark haben, sonst werde er ihn doch 
auf dem Postplatze sofort dem Schutzmann übergeben. 
Da er nun der Verfolgung seiten des Aufdringlings 
überdrüssig gewesen sei, habe er auf dem Postplatze den 
dortigen Gendarm um Festnahme des Hoffmann ersucht. 
Der Beschuldigte Hoffmann gab im allgemeinen 
die Darstellung Großmanns, aber mit folgender Ab- 
weichung, zu. Im Pissoir habe Großmann seinen 
eigenen Geschlechtsteil völlig entblößt hängen lassen, 
sei etwas zurückgetreten und habe so auch sein Glied 
sehen müssen. Plötzlich habe ihm Großmann mit 
der rechten Hand an sein entblößtes Glied gegriffen 
und gesagt: „Ein fester Kerl. Zwanzig Mark würde 
ich geben.“ Da er nun gehört habe, daß es solche 
Männer — Urninge — gebe, welche an den Geschlechts- 
teilen junger Leute Gefallen finden, habe er beschlossen, 
zwar nicht auf weiteres einzugehen, aber doch den Un- 
bekannten beim Worte zu nehmen, um von ihm für das 
Anfassen seines Geschlechtsteiles wenigstens einige Mark 
als Strafe wegen seiner Unverschämtheit zu erhalten. 
Deshalb sei er dem Großmann durch die Straßen 
nachgefolgt und habe Geld — nicht gerade 20 Mark 
— verlangt. Mit den 5 Mark, die er im Zwinger 
erhalten, sei er nicht zufrieden gewesen. Er habe sich 
bei seiner Arbeitslosigkeit einige Mittel verschaffen 
wollen. Deshalb habe er noch weitere 5 Mark verlangt. 
Großmann stellt in Abrede, daß der Vorgang 
sich so, wie Hoffmann ihn schildere, im Pissoir 
zugetragen habe. Allein Großmann zeigte ein sehr 
scheues, verlegenes Wesen, hat einen stechenden Blick 
und macht äußerlich den Eindruck eines Urnings. 
Näheres konnte aber nicht ermittelt werden. 
Auch Hoffmann ist als sogenannter Pupenjunge 
noch nicht bekannt. 
Dem Hoffmann ist sicher bewußt gewesen, daß er 
kein Recht hatte von Großmann Geld zu verlangen, 
selbst wenn jener ihm in der behaupteten Weise an den 
Geschlechtsteil gegriffen haben sollte. 
Hoffmann wird wegen versuchter und vollendeter 
Erpressung zur Anzeige gebracht und ist, weil er der 
Flucht verdächtig erscheint, in Haft behalten worden.
	        
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