31. Betrug oder Unter-
schlagaung?
88 263, 246 d. Str. G. Bs.
VI. Betrug. 77
Bodmer behauptete, er sei daher sehr wohl in der
Lage, solche Garderobe sich zu schaffen und zu be-
zahlen, da er keine Kinder habe und nur 1000 M.
Miete zahle. Er habe aber gerade jetzt andere Aus-
gaben gehabt und sei zum Bezahlen an Hirsch noch
nicht gekommen. Im übrigen habe er auch ange-
nommen, daß solche große Geschäfte 6 Monate lang
Kredit gewähren. Sobald er dazu in der Lage sei,
werde er bezahlen.
Dem von Bodmer wird nach Lage der Sache nicht
zu widerlegen sein, daß er sich für befähigt erachtet
hat, nach Ablauf des angenommenen Zahlungs-
zieles seine Schuld zu bezahlen. Im übrigen hat
er auch keine falschen Tatsachen vorgespiegelt oder
wahre Tatsachen unterdrückt, da er ja nicht für ver-
pflichtet angesehen werden kann, seine Vermögens-
verhältmisse, insbesondere die erfolglosen Auspfän-
dungen und die Ableistung des Offenbarungseides
ungefragt zu offenbaren. Daß er durch seine Persön-
lichkeit den Eindruck der Kreditwürdigkeit gemacht hat,
kann nicht als falsche Vorspiegelung angesehen werden.
Auf Wunsch Hirschs erstatte ich zur weiteren
Entschließung Anzeige.
München, den 5. September 1904.
Der Inhaber eines Möbelabzahlungsgeschäftes
Armin Esders hier, Augustinerstraße 14, brachte
am 2. d. M. folgendes zur Anzeige:
Inhaltlich des beifolgenden schriftlichen Ver-
trages habe er am 1. Juli d. J. an die am
7. Mai 1860 in Bamberg geborene Vermieterin
Anna Theresia Donner,
hier, Dachauerstraße 30, III wohnhaft,
ein mit grünem Plüsch bezogenes Sofa für 120 M.
zwei ebensolche Polsterstühll ..,„ 80 „
einen Regulator mit Schlagwerk. ,„ 26 „
einen Axminsterteppich.. .34
zusammen für 260 M.
verkauft und übergeben. Inhaltlich des in einem
Exemplar der Donner übergebenen Vertrags habe
er sich aber an den verkauften Gegenständen, auf