Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Formularbuch. 
welche die Donner 10 M. angezahlt und weitere 
10 M. an jedem Monatsschlusse zu bezahlen sich 
verpflichtet habe, das Eigentumsrecht bis zur Be- 
zahlung der letzten Rate dergestalt vorbehalten, 
daß die Donner, wie ihr auch noch ausdrücklich 
mündlich eingeschärft worden sei, über diese Gegen- 
stände als Esders Eigentum vorher nicht frei 
verfügen könne. 
Da aber die Donner weder am Schlusse des 
Juli noch des August die je fällige Rate mit 10 M. 
bezahlt hat, habe er sich nach ihr erkundigt und 
erfahren, daß sie bereits seit 3. Juli d. J. nicht 
mehr Theresienstraße 79, III, wie sie im Vertrage 
angegeben habe, sondern Dachauerstraße 30, III 
wohnhaft sei und die Polsterstühle, sowie den Ax- 
minsterteppich überhaupt nicht mehr besitze. Er 
nehme an, daß er einer Betrügerin in die Hände 
gefallen sei. 
Die in ihrer Wohnung aufgesuchte Beschuldigte 
gab die Darstellung des Anzeigeerstatters zu, ver- 
weigerte aber jede Auskunft darüber, wohin die 
fehlenden Stühle und der Teppich gekommen seien, 
während Sofa und Regulator noch vorhanden waren. 
Da zu vermuten war, daß die Donner die 
Gegenstände verkauft oder verpfändet hatte und 
hierüber in ihren Papieren ein Anhalt zu finden sei, 
wurde in Gegenwart des Esders eine Durchsuchung 
bei der Beschuldigten, der sie auch nicht widersprach, 
vorgenommen, und hierbei wurden die beifolgenden zwei 
Pfandscheine von dem Trödler Richard Sohlert hier, 
Baaderstraße 13 wohnhaft, vorgefunden, nach welchen 
die beiden Stühle bereits am 2. Juli d. J. für 
40 M. und der Teppich am 30. Juli für 22 M. 
verpfändet waren. 
Auf Vorhalt räumte die Donner nunmehr ein, 
die Gegenstände in der aus den Scheinen ersicht- 
lichen Weise verpfändet zu haben, obwohl ihr be- 
wußt gewesen sei, daß sie inhaltlich des Vertrags 
hierzu kein Recht habe. 
Sie gab auch zu, die beiden Stühle überhaupt 
lediglich in der Absicht, um gegen ihre sofortige Ver- 
pfändung sich baares Geld zum Lebensunterhalt zu
	        
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