32. Betrug durch
Fahren ohne Billet auf
der Straßenbahn.
8 263 d. Str. G. Bs.
VI. Betrug. 79
verschaffen, bei Esders entnommen und dabei sich gesagt
zu haben, daß Esders ihr die Stühle keinesfalls über-
lassen haben würde, wenn er die sofortige Ver-
pfändung vorausgesehen hätte. Die übrigen Sachen
hingegen habe sie sich zur Ausstattung eines Zimmers,
das sie vermietet habe, verschaffen und behalten
wollen. Lediglich weil Ende Juli wieder das Geld
bei ihr knapp geworden sei, da ihr Zimmer-
mieter, der Student der Medizin Oswald Borr-
mann aus Kiel, ihr Miete und Auslagen nicht
habe bezahlen können, was Borrmann ausdrücklich
bestätigte, habe sie am 30. Juli den Teppich ver-
pfändet. Augenblicklich und auch in der nächsten
Zeit werde sie nicht in der Lage sein, die ver-
pfändeten Gegenstände einzulösen, weil sie das von
Borrmann zu bezahlende Geld zu ihrem Lebens-
unterhalte gebrauchen und von dem Reste vor allem
die fällig gewesenen Monatsraten an Esders be-
gleichen wolle. Bei Abschluß des Vertrags habe
sie sich allerdings eingebildet, die Monatsraten frist-
gemäß bezahlen zu können.
Hinsichtlich der Polsterstühle erstattte ich gegen
die Donner wegen Betrugs, hinsichtlich des Teppichs
wegen Unterschlagung Anzeige.
Dresden, den 14. Juli 1904.
Heute Mittag 1 Uhr wurde mir von dem
Schaffner der Deutschen Straßenbahngesellschaft
Hermann Preuß, wohnhaft in Blasewitz,
Tolkewitzerstraße 17, II, der
am 27. Oktober 1869 in Pirna geborene Arbeiter
Otto Max Laner,
wohnhaft Wettinerstraße 26, IV,
auf dem Postplatze mit der Anzeige übergeben, daß
Lauer vom Schillerplatz aus bis auf den Postplatz
in der Straßenbahn mitgefahren sei, ohne ein Billet
zu lösen, und auf wiederholte Aufforderung, das
Fahrgeld zu entrichten, erklärt habe, er habe schon
ein Billet gelöst, dasselbe aber wieder weggeworfen.
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