VII. Unneue. 89
Der Buchdruckereibesitzer Reinhold Friedrich
hier, Lindenstraße 27, habe ihm für geliefertes Papier
den Betrag von 2000 M. geschuldet.
Er, Silber, habe gestern in Friedrichs Händen,
mit dem er zufällig zusammengekommen sei, die von
Bretmanns Hand gquittierte Rechnung gesehen und
auf Befragen auch von Friedrich erfahren, daß er
diese Rechnung am 10. August d. J. von Bret-
mann gquittiert erhalten habe. Allerdings habe er
an diesen keine bare Zahlung geleistet, sondern mit
einer 3350 M. betragenden Wechselforderung von
Bretmann anteilig aufgerechnet. In seinen, Silbers,
Büchern habe er aber den Eingang einer Zahlung
von 2000 M. seitens Friedrichs nicht bestätigt ge-
funden. Er habe vorgestern Bretmann zur Rede
gesetzt, worauf dieser gestern und heute nicht in das
Geschäft gekommen sei.
Der heute in seiner Wohnung betroffene Be-
schuldigte Bretmann gibt zu, an Friedrich eine
fällige und bereits eingeklagte Wechselschuld von
3350 M. gehabt zu haben, aus der ihm Friedrich
bereits mit Zwangsvollstreckung gedroht habe. Des-
halb habe er dem Friedrich vorgeschlagen, ihm die
ebenfalls fällige Forderung für die Papierlieferung
zu Gunsten Silbers zu quittieren und diese Schuld
gegenüber Silber selbst zu übernehmen. Er habe
auch dem Friedrich erklärt, daß Silber, bei dem er
schon 10 Jahre in Stellung sei, hiermit und mit
teilweiser Verrechnung auf allerdings noch nicht
sällige Prozente einverstanden sein werde. Dennoch
habe er, Bretmann, aber bis heute nicht gewagt,
Silber davon in Kenntnis zu setzen, weil er noch
keine Aussicht habe, die 2000 M. an die Geschäfts-
kasse abzuführen, und sich bewußt sei, daß Silber
mit einer solchen Verrechnung auf die höchstens im
Betrage von etwa 500 M. am Jahresschlusse fällig
werdenden Prozente nicht einverstanden sein werde.
Friedrich bestätigte, daß er in gutem Glauben
gewesen sei und deshalb von dem Vorfalle gegen-
über Silber auch kein Hehl gemacht habe.
Bretmann wird wegen Untrene zur Anzeige
gebracht. Mit der Untreue dürfte begrifflich Betrug