Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

VII. Unneue. 89 
Der Buchdruckereibesitzer Reinhold Friedrich 
hier, Lindenstraße 27, habe ihm für geliefertes Papier 
den Betrag von 2000 M. geschuldet. 
Er, Silber, habe gestern in Friedrichs Händen, 
mit dem er zufällig zusammengekommen sei, die von 
Bretmanns Hand gquittierte Rechnung gesehen und 
auf Befragen auch von Friedrich erfahren, daß er 
diese Rechnung am 10. August d. J. von Bret- 
mann gquittiert erhalten habe. Allerdings habe er 
an diesen keine bare Zahlung geleistet, sondern mit 
einer 3350 M. betragenden Wechselforderung von 
Bretmann anteilig aufgerechnet. In seinen, Silbers, 
Büchern habe er aber den Eingang einer Zahlung 
von 2000 M. seitens Friedrichs nicht bestätigt ge- 
funden. Er habe vorgestern Bretmann zur Rede 
gesetzt, worauf dieser gestern und heute nicht in das 
Geschäft gekommen sei. 
Der heute in seiner Wohnung betroffene Be- 
schuldigte Bretmann gibt zu, an Friedrich eine 
fällige und bereits eingeklagte Wechselschuld von 
3350 M. gehabt zu haben, aus der ihm Friedrich 
bereits mit Zwangsvollstreckung gedroht habe. Des- 
halb habe er dem Friedrich vorgeschlagen, ihm die 
ebenfalls fällige Forderung für die Papierlieferung 
zu Gunsten Silbers zu quittieren und diese Schuld 
gegenüber Silber selbst zu übernehmen. Er habe 
auch dem Friedrich erklärt, daß Silber, bei dem er 
schon 10 Jahre in Stellung sei, hiermit und mit 
teilweiser Verrechnung auf allerdings noch nicht 
sällige Prozente einverstanden sein werde. Dennoch 
habe er, Bretmann, aber bis heute nicht gewagt, 
Silber davon in Kenntnis zu setzen, weil er noch 
keine Aussicht habe, die 2000 M. an die Geschäfts- 
kasse abzuführen, und sich bewußt sei, daß Silber 
mit einer solchen Verrechnung auf die höchstens im 
Betrage von etwa 500 M. am Jahresschlusse fällig 
werdenden Prozente nicht einverstanden sein werde. 
Friedrich bestätigte, daß er in gutem Glauben 
gewesen sei und deshalb von dem Vorfalle gegen- 
über Silber auch kein Hehl gemacht habe. 
Bretmann wird wegen Untrene zur Anzeige 
gebracht. Mit der Untreue dürfte begrifflich Betrug
	        
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