X. Nötigung. 101
Obenaus, von mir hierüber zur Rede gestellt
und zum Einsetzen der Türen aufgefordert, weigerte
sich dessen ausdrücklich und erklärte, er habe kein
Geld dazu, „unsere miserablen Mietsgesetze“ zu
bezahlen. Er habe wegen Seiferts, der nur bös—
williger Zahler sei und seinen guten Verdienst sowie
die reichlichen Trinkgelder vertrinke, bereits genügend
Kosten gehabt, er wende keinen Pfennig mehr an.
Seifert, dem er ordnungsgemäß gekündigt habe, solle
nur ausziehen, dann würden die Türen sofort wieder
eingehangen werden.
Eine anweisungsgemäß von mir und Schutz-
mann Rüdiger vorgenommene Durchsuchung nach den
drei Türen war ergebnislos; Obenaus hat sie offenbar
auf seinen nahen Zimmerplatz geschafft, wo sie unter
den vielen Brettern und Balken nicht herausgefunden
werden konnten.
Da am 14. d. M. ein rauher Regensturm
wehte und Obenaus, offenbar um Seifert zum Aus-
zuge zu zwingen, die vordere Haustüre und die
hintere Hoftüre der Hausflur fortgesetzt offen hielt,
so daß in der Hausflur und in der Wohnung
Seiferts ein fürchterlicher Zug entstand, ist am
14. d. M. abends Seifert, nachdem er neue Woh-
nung gefunden hatte, mit seiner Familie ausgezogen.
Bereits am 15. Oktober d. J. abends waren
die Türen in der ehemalig Seifert'schen Wohnung
wieder eingehängt.
Obenaus wurde von mir wiederholt darauf auf-
merksam gemacht, daß er kein Recht habe, ohne voll-
streckbares auf Heraussetzung des Seifert lautendes
gerichtliches Urteil diesen mit Gewalt, durch Aus-
hebung der Türen verübt, zum Ausziehen zu zwingen.
Obenaus kehrte sich nicht hieran, sondern führte nur
ungehörige Redensarten, wie z. B. wenn der Staat
so rücksichtslos gegen die Hausbesitzer wäre, ihnen
einen faulen Mieter aufzuzwingen, müßte er ihnen
wenigstens das Geld dazu geben. Obenaus war
sich also ganz klar, daß er mit seiner Handlungs-
weise im Unrechte war.
Er wird wegen vollendeter Nötigung hiermit
zur Anzeige gebracht.