112
44. Unzucht mit einem
Kinde unter 14 Jahren.
Indizienbeweis.
Alibibeweis.
§ 176 Ziffer 3 d. Str.G.BsK.
Formularbuch.
und eröffnet, daß er sich einer Untersuchung seines
Geschlechtsteiles auf die von Arndt beschriebenen
Merkmale hin durch den Polizeiarzt zu unterwerfen habe.
Hierauf erklärte von Eidner nach kurzem Zögern,
er wolle die Wahrheit sagen und sich die Untersuchung
ersparen. Er gestehe, mit Arndt widernatürliche
Unzucht getrieben zu haben. Er sei Urning und
könne sich nicht anders helfen. Auf eingehenden
Vorhalt der Darstellung Arndts, in welcher Weise
von Eidner und Arndt gegenseitig ihren Geschlechts-
teil je mit dem Körper des anderen in beischlafs-
ähnliche Berührung gebracht haben, bezeichnete von
Eidner Arndts Darstellung ausdrücklich als zutreffend.
Von Eidner ist vorläufig in Haft behalten
worden.
Dresden, den 24. November 1904.
Gestern Nachmittg 5 Uhr 10 Min. wurde vom
Gendarm Oesterreich
der am 7. Juli 1868 in Königstein geborene,
hier Terrassenufer 31, pt., wohnhafte Obsthändler
Moritz Reinhard Becher
an Polizeistelle mit der Anzeige sistiert, daß sich
Becher nach Behauptung der ebenfalls mit an Amts-
flelle erschienenen Bergarbeiterswitwe Henriette
Pauße, hier Schäferstraße 67, IV wohnhaft, an
deren am 10. Mai 1894 geborenen Tochter Ella
Valeska Pauße eines Sittlichkeitsverbrechens
schuldig gemacht habe.
Becher erklärte auf Befragen, die verw. Pauße
und deren Tochter überhaupt nicht zu kennen; erst
als ihm die Pauße mit großer Bestimmtheit ins
Gesicht sagte, wann und wo sie sich kennen gelernt
haben, gab er die Bekanntschaft als richtig zu, bestritt
aber nach wie vor, die Tochter der Pauße zu kennen.
Hierzu wird gleich hier bemerkt, daß die Pauße eine
auffällig häßliche Frau ist, deren Aeußeres, besonders
das Gesicht, sich deshalb leicht merkt.
Die Pauße gab hierauf, näher befragt, folgendes
zu vernehmen.