Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XII. Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit. 115 
straße 67, III wohnenden Gendarm Siegel zu 
holen, habe ihr das Kind endlich erzählt, daß der 
„Birnenmann“ neulich sic rücklings über die Sopha- 
lehne gelegt, ihr die Röcke zurückgeschlagen und seinen 
„Bullo“ in ihre „Bullo“ ganz fest hineingesteckt 
und so lange geschaukelt habe, bis es in ihrer „Bullo“ 
ganz naß geworden sei. 
Die Pauße hat auch am 22. November auf 
der Polizeibezirkswache sofort Anzeige erstattet, und 
ausweislich der Anzeige C Unbekannt 1707/04 hat 
die kleine Pauße dem Gendarm Zeidler den Vorgang 
mit denselben Ausdrücken in glaubhafter Weise be- 
schrieben. 
Die Pauße hat sich sofort mit Gendarm Zeidler 
in die Friedrichstädter Markthalle begeben, um den 
Namen des Birnenhändlers zu ermitteln. Da ist 
ihr von verschiedenen Seiten gesagt worden, daß 
vermutlich der am 10. April 1858 in Dresden ge- 
borene Obsthändler 
Otto Franz Möbius 
in Frage komme, welcher gegenwärtig wegen Unter- 
schlagung gesucht wird. Auf die Beschreibung des 
Möbius hat aber die Pauße sofort erklärt, daß der 
Unbekannte etwa 10 Jahre jünger gewesen sei. 
Gestern nachmittag ist nun die Pauße, um den 
Unbekannten zu ermitteln, wieder in die Friedrichstädter 
Markthalle gegangen, hat den Becher, der dort feil- 
gehalten hat, gesehen und will ihn sofort als den 
Birnenmann wiedererkannt haben. Sie hat dem 
Gendarm Oesterreich Mitteilung gemacht, der Becher 
verhastet hat. 
Becher hat zugegeben, daß er die Bekanntschaft 
der Pauße in der von dieser beschriebenen Weise 
gemacht habe. Nach einigem Leugnen gab er auch 
zu, die Pauße in deren Wohnung damals geschlechtlich 
gebraucht zu haben; sie habe es ihm aber selber au- 
getragen. Er bestreitet aber mit Bestimmtheit, das 
Kind gemißbraucht zu haben. 
Der Polizeiarzt Dr. Zeh hat nach Untersuchung 
Bechers inhaltlich des beifolgenden Zeugnisses kon- 
statiert, daß Becher nicht an Tripper leidet.
	        
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