XII. Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit. 115
straße 67, III wohnenden Gendarm Siegel zu
holen, habe ihr das Kind endlich erzählt, daß der
„Birnenmann“ neulich sic rücklings über die Sopha-
lehne gelegt, ihr die Röcke zurückgeschlagen und seinen
„Bullo“ in ihre „Bullo“ ganz fest hineingesteckt
und so lange geschaukelt habe, bis es in ihrer „Bullo“
ganz naß geworden sei.
Die Pauße hat auch am 22. November auf
der Polizeibezirkswache sofort Anzeige erstattet, und
ausweislich der Anzeige C Unbekannt 1707/04 hat
die kleine Pauße dem Gendarm Zeidler den Vorgang
mit denselben Ausdrücken in glaubhafter Weise be-
schrieben.
Die Pauße hat sich sofort mit Gendarm Zeidler
in die Friedrichstädter Markthalle begeben, um den
Namen des Birnenhändlers zu ermitteln. Da ist
ihr von verschiedenen Seiten gesagt worden, daß
vermutlich der am 10. April 1858 in Dresden ge-
borene Obsthändler
Otto Franz Möbius
in Frage komme, welcher gegenwärtig wegen Unter-
schlagung gesucht wird. Auf die Beschreibung des
Möbius hat aber die Pauße sofort erklärt, daß der
Unbekannte etwa 10 Jahre jünger gewesen sei.
Gestern nachmittag ist nun die Pauße, um den
Unbekannten zu ermitteln, wieder in die Friedrichstädter
Markthalle gegangen, hat den Becher, der dort feil-
gehalten hat, gesehen und will ihn sofort als den
Birnenmann wiedererkannt haben. Sie hat dem
Gendarm Oesterreich Mitteilung gemacht, der Becher
verhastet hat.
Becher hat zugegeben, daß er die Bekanntschaft
der Pauße in der von dieser beschriebenen Weise
gemacht habe. Nach einigem Leugnen gab er auch
zu, die Pauße in deren Wohnung damals geschlechtlich
gebraucht zu haben; sie habe es ihm aber selber au-
getragen. Er bestreitet aber mit Bestimmtheit, das
Kind gemißbraucht zu haben.
Der Polizeiarzt Dr. Zeh hat nach Untersuchung
Bechers inhaltlich des beifolgenden Zeugnisses kon-
statiert, daß Becher nicht an Tripper leidet.