Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
dritten Etage desselben Hauses wohnten, in dessen 
Parterre der Laden mit dem anstoßenden Lager- 
raum sich befindet. 
Nach der Blondeck ist seit 1. Mai 1904 als 
Verkäuferin die jetzt noch als solche tätige Helene 
Rosa Schwenke, hier, Hochstraße 40, III bei 
den Eltern wohnhaft, engagiert worden. Die Ulster 
habe sich vorgenommen, aufzupassen, ob Simon sich 
an dieser vergreifen werde; sie habe aber nichts 
wahrgenommen. Dagegen habe Simon sich seit Mai ihr 
selbst insofern genähert, als er sich anscheinend bemüht 
habe, ihr die nötigen Kenntnisse beizubringen. Er 
habe sie auffällig oft — immer in der Mittags-= 
stunde, wenn seine Frau oben in der Wohnung das 
Mittagsessen vorbereitet und die Schwenke Mittags- 
zeit gehabt habe — auf die TLeiter steigen lassen, um 
ganz hochstehende Kartons herabzuholen. Dann habe 
sich Simon, als wolle oder müsse er die Leiter halten, 
direkt unter sie gestellt und sie habe manchmal von 
oben gesehen, daß er ihr unter die Röcke gesehen 
haben müsse. Sie habe aber nicht gewagt, hiergegen 
eklwas zu sagen, wennschon ihr aufgefallen wäre, daß 
das Herabnehmen und Wiederhinaufschaffen der 
Kartons oft gar keinen rechten Zweck gehabt habe. 
Mit der Zeit habe sie Simon beim Herabsteigen 
gehalten, ihr wie zufällig ans Kleid und an die 
Waden gegriffen. Dann habe er ihr Komplimente 
gesagt, ihr die Wangen gestreichelt, sie um die Taille 
zu fassen und schließlich sogar zu küssen gesucht. 
Sie habe sich ihm immer geschickt entwinden können, 
ohne böse zu werden. Ihren Eltern habe sie nichts 
sagen wollen, weil diese die Lehrstelle für eine vor- 
leilhafte gehalten haben. 
Am 3. Juli mittags, als Frau Simon und 
die Schwenke wieder nicht dagewesen seien, habe 
Simon sie in dem hinter dem Laden gelegenen 
Zimmer, wo ebenfalls Waren in Kartons aufgestellt 
gewesen wären, beschäftigt. Dieses Zimmer hat ein 
Fenster, welches nach dem Hofe hinaus führt und 
eine Türe nach der Hausflur, welche, damit kein Un- 
berufener eintreten kann, regelmäßig von innen ver- 
schlossen wird.
	        
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