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46. Oeffentliches Aerger-
nis durch unzüchtige
Haudlung. Oessentlich ?
Beleidigung. Verübung
groben Unfugs.
6§# 183,185, 360 d. Sir. G. Bs.
(Kleine Skizze.)
Formularbuch.
aus der Ladenkasse unterschlagen, weshalb sie die
Stellung aufgegeben habe. Unterschlagen habe sie nicht,
sei auch von Simon nicht deswegen angezeigt worden.
Die Schwabe ist von Simon nicht belästigt
worden, hat auch nichts davon wahrgenommen, daß
er die Keßler gebraucht hat.
Die Vischer ist von Simon mehrfach unter
die Röcke bis an den Geschlechtsteil gegriffen, weiter
aber nicht belästigt worden.
Die Slavik weiß von den der Vischer wider-
fahrenen Belästigungen nichts. Simon hat sich auch
ihr selbst nicht genähert.
Die Vingst ist z. Zt. verreist.
Hiernach scheint Simon ein ganz raffinierter
Mensch zu sein. Er belästigt mit seiner Unzüchtig-
keit immer nur das eine der beiden gleichzeitig bei
ihm beschäftigten Mädchen, offenbar um das andere
Mädchen als Entlastungszeugin zu haben, und wirft
den Mädchen, die er gebraucht hat, um sich vor
seiner Frau zu rechtfertigen, danach Unredlichkeiten vor.
Vorhalt üÜber die Angaben dieser Mädchen ist
dem Simon nicht getan worden.
Wie ich im Hause Simons erfuhr, hat er
auch oft mit den Dienstmädchen gewechselt, von denen
sich einige über seine Zudringlichkeit beschwert haben
sollen. Insbesondere erzählte mir der Hausmann
Moritz Ihle, daß ein Mädchen, deren Vorname
Minna gewesen sei, vor etwa zwei Jahren erzählt
habe, Simon habe sie im hinteren Ladenzimmer auf
dem Divan vergewaltigt. Das Mädchen sei 16 Jahre
alt gewesen. Es werden deshalb noch aus den
Meldelisten die Dienstmädchen herausgeschrieben, welche
innerhalb der letzten 5 Jahre bei Simon gedient haben.
Königsberg, den 19. Juli 1904.
Der Inhaber der hier Schloßstraße 41 ge-
legenen Schankwirtschaft „Zur Palmengrotte“, der
Restaurateur Josef Wehle, ließ gestern nachmittag
telephonisch um einen Polizeibeamten bitten, weil in
seinem Lokale ein Mann festgehalten werde, der durch
unzüchtige Handlungen Aergernis erregt habe.