Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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46. Oeffentliches Aerger- 
nis durch unzüchtige 
Haudlung. Oessentlich ? 
Beleidigung. Verübung 
groben Unfugs. 
6§# 183,185, 360 d. Sir. G. Bs. 
(Kleine Skizze.) 
Formularbuch. 
aus der Ladenkasse unterschlagen, weshalb sie die 
Stellung aufgegeben habe. Unterschlagen habe sie nicht, 
sei auch von Simon nicht deswegen angezeigt worden. 
Die Schwabe ist von Simon nicht belästigt 
worden, hat auch nichts davon wahrgenommen, daß 
er die Keßler gebraucht hat. 
Die Vischer ist von Simon mehrfach unter 
die Röcke bis an den Geschlechtsteil gegriffen, weiter 
aber nicht belästigt worden. 
Die Slavik weiß von den der Vischer wider- 
fahrenen Belästigungen nichts. Simon hat sich auch 
ihr selbst nicht genähert. 
Die Vingst ist z. Zt. verreist. 
Hiernach scheint Simon ein ganz raffinierter 
Mensch zu sein. Er belästigt mit seiner Unzüchtig- 
keit immer nur das eine der beiden gleichzeitig bei 
ihm beschäftigten Mädchen, offenbar um das andere 
Mädchen als Entlastungszeugin zu haben, und wirft 
den Mädchen, die er gebraucht hat, um sich vor 
seiner Frau zu rechtfertigen, danach Unredlichkeiten vor. 
Vorhalt üÜber die Angaben dieser Mädchen ist 
dem Simon nicht getan worden. 
Wie ich im Hause Simons erfuhr, hat er 
auch oft mit den Dienstmädchen gewechselt, von denen 
sich einige über seine Zudringlichkeit beschwert haben 
sollen. Insbesondere erzählte mir der Hausmann 
Moritz Ihle, daß ein Mädchen, deren Vorname 
Minna gewesen sei, vor etwa zwei Jahren erzählt 
habe, Simon habe sie im hinteren Ladenzimmer auf 
dem Divan vergewaltigt. Das Mädchen sei 16 Jahre 
alt gewesen. Es werden deshalb noch aus den 
Meldelisten die Dienstmädchen herausgeschrieben, welche 
innerhalb der letzten 5 Jahre bei Simon gedient haben. 
Königsberg, den 19. Juli 1904. 
Der Inhaber der hier Schloßstraße 41 ge- 
legenen Schankwirtschaft „Zur Palmengrotte“, der 
Restaurateur Josef Wehle, ließ gestern nachmittag 
telephonisch um einen Polizeibeamten bitten, weil in 
seinem Lokale ein Mann festgehalten werde, der durch 
unzüchtige Handlungen Aergernis erregt habe.
	        
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