Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
Ausspucken her. Das Gegenteil war nicht nachzu- 
weisen. 
Ob Gerstner durch seine unzüchtige Handlung 
öffentlich ein Aergernis gegeben hat, dürfte nach 
beifolgender Skizze zu prüfen sein. 
  
  
Nebenräume. 
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Schloßstraße. 
1 und 2 Fenster nach der Straße. 
3 Eingang zum Lokal von der Hausflur, Ausgang aus 
dem Lokale nach dem Pissoir. 
4 Türe aus dem Lokal nach den Nebenräumlichkeiten und 
der Küche. 
5 Büffet. 
6 Fenster hinter dem Büffet nach der Küche. 
7 Pianino. 
8 Türe nach der Straße. 
9 Tisch, an dem Gerstner gesessen. 
10 Stuhl, auf dem Gerstner gesessen. 
Gerstner hat sich also seinen Platz so gewählt. 
daß er die Fenster 1 und 2, die im übrigen ver- 
hangen waren, und die Türen 3 und 8 im Auge 
haben konnte. Beide Türen schlagen nach innen zu, 
sodaß sie den Eintretenden zunächst etwas verdecken, 
aber dem im Lokale Anwesenden ihr Erscheinen an- 
kündigen. 
Der Wirt Wehle hat den Beschuldigten an 
seinem Gliede nicht manipulieren sehen, obwohl er 
ihn beobachtet hat. Gerstner hat dies aber gemerkt, 
und sein Jackett über den Geschlechtsteil gedeckt. 
Auf solche Weise konnte Gerstner wohl jederzeit den- 
selben dem Aublicke anderer entziehen. Gäste sind 
nicht anwesend gewesen, auch nicht gekommen. Lediglich 
  
  
  
 
	        
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