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Formularbuch.
Absicht, daß es vom Winde oder durch eigene Be-
wegung in den Garten hinunter falle, auf das
äußere Fensterbrett gelegt. Einen andern Zweck
kann das Hinauslegen auf das äußere Fensterbrett
kaum gehabt haben. Nach ihren mehrfachen unwahren
Angaben kann ihr eine solche Tat auch zugetraut
werden, umsomehr, als sie keinem Menschen von ihrer
Schwangerschaft etwas gesagt und für das Kind
auch keinerlei Fürsorge getroffen hat. Hätte sie
das Kind retten wollen, so hätte sie ja auch die
Berner auffordern können, es hereinzunehmen oder
heraufzuholen. Sie hat aber der Berner davon
gar nichts gesagt, daß es sich um eine Geburt
handelte. In dem Busche des Gartens konnte das
Kind verborgen bleiben, und sie konnte es gelegentlich
heimlich wegholen und in die nicht weit entfernte
Elbe werfen. Ferner kann sie auch den Entschluß
gefaßt haben, den sich erhebenden Sturmwind zu
ihren Zwecken zu nutzen und ihm die angebliche
Schuld an dem Tode des Kindes zuzuschieben. Sie
ist, da sie ia das Fenster geschlossen haben muß,
auch gar nicht so matt und entkräftet gewesen, wie
sie glauben machen will.
Sollte aber wirklich der Zufall im Spiele
sein und sie tatsächlich aus bloser Angst vor Em-
deckung das Kind auf den zußeren Fenstersims —
der innere scheidet überhaupt aus — gelegt und
doch der Sturm, der ja sehr kräftig gewesen ist,
das Kind hinabgeweht haben, so hat die Domascheck
jedenfalls grob fahrlässig gehandelt. Gerade als
Kindmädchen zu einem neugeborenen Kinde — das
kleinste Kind Wehingers ist 4 Monate alt — mußte
sie unbedingt wissen, daß sie auf das äußere Fenster-
sims das Kind, das sie doch auch zum mindesten
für lebensfähig halten mußte, in die Nachtluft nicht
hinauslegen durfte, und daß das Kind da draußen
auf irgend welche Weise, insbesondere durch Hinab-
fallen zu Tode kommen konnte. Die Domascheck
ist, da gestern morgen wieder Schwächezustände ein-
traten, auf Anordnung des Hausarztes von Wehinger,
Dr. Godemann, hier Glacisstr. 18, in das Friedrich-
städter Krankenhaus überführt worden.