XIII. Verbrechen und Vergehen wider das Leben. 163
übertragen hätten, Meyer auch entschlossen, seine
Arbeit bei Peters niederzulegen.
Peters bestätigte, daß Meyer hiervon gesprochen,
auf sein Ersuchen aber vorläufig von Niederlegung
der Arbeit abgesehen habe.
Hippe mache nun ihm, Meyer, die Führung
des Vereinsvorsitzes nach Möglichkeit schwer und
habe ihn am Abend des 10. d. Mts. in der Sitzung
beleidigt, indem er gesagt habe, Meyer sei herrisch
und wolle sich als Vorsitzender bloß aufspielen und
allen etwas zu sagen haben. Auch nach der Vereins-
sitzung hätten sie sich auf der Straße noch gezankt.
Hippe sei etwas angetrunken gewesen und habe ihm
zugerusen: „Du Hund sollst noch am Vorsitze ver-
recken, Dich mache ich noch kalt!“ Er habe aber
damals nicht etwa befürchtet, daß ihm Hippe an's
Leben oder etwas auswischen wollte, und diese Worte
nur für vermessene Redensart in der Trunkenheit
gehalten.
Heute morgen hätte nun Hippe ihn wegen
Vereinsangelegenheiten gehänselt. Meyer habe ihn
aufgefordert, von dieser Sache hier an der Arbeits-
stätte nicht mehr zu reden, und allerdings gesagt:
„Du hast mir einen Dreck zu sagen, du bist als Vor-
sitzender abgesägt.“ Darüber habe sich Hippe offenbar
so erbost und wie ein Toller geschrien: „Nun ist
es gut, jetzt mußt Du wirklich verrecken, ich verbrenne
Dir Deine ganze Visage.“ In demselben Augen-
blicke habe auch Hippe schon ein glühendes Eisenstück
mit der Zange aus dem Glutofen genommen und
gegen ihn erhoben. Diesmal habe er die Drohung
Hippes für ernst genommen, weil Hippe vor Wut
ganz rot im Gesicht gewesen wäre. Ohne Ueber-
legung habe er, Meyer, deshalb die Eisenstange
ergriffen und nach Hippes Gesicht geschlagen. Hippe
habe das glühende Eisen fallen lassen und sei zu
Boden gestürzt. Maser müsse diese Darstellung
bestätigen, und auch Peters müsse gesehen haben, daß
Hippe die Zange mit dem glühenden Eisen in der
Hand gehabt habe.
Peters konnte nur bestätigen, daß neben Hippe,
als dieser hingestürzt sei, eine Zange mit einem