XIII. Verbrechen und Vergehen wider das Leben. 165
58. Tötung im Rauf-
handel; gefährliche
Körperverletzung.
§5P 227, 223, 223 a des
Str. G.Bs.
Hippe und Meyer sind gleich große Gestalten
und sich vermutlich an Körperkräften ungefähr
gewachsen, sie sind auch ungefähr gleichaltrig.
Ich erstatte gegen Meyer Anzeige wegen schwerer
Körperverletzung mit dem Bemerken, daß ihm nach
dem kurzen Zugeständnisse Hippes wird kaum wider-
legt werden können, daß er sich durch Hippe
für bedroht gehalten und deshalb in Notwehr ge-
handelt hat. Eine Ueberschreitung der Notwehr-
grenzen scheint kaum vorzuliegen. Höchstens könnte
Meyer in Bestürzung oder Schrecken zu weit ge-
gangen sein.
Hippe wird wegen Bedrohung mit einem Ver-
brechen zur Anzeige gebracht. Die Aeußerung am
Abende des 10. September d. J. wird allerdings
nur als vermessene Redensart aufzufassen sein, nicht
aber die Bedrohung in der Schmiede am 18. d. M.
Hamburg, den 27. Juli 1904.
Gestern abend 9 Uhr 20 Minuten wurde nach
dem in hiesiger Reeperbahn 31 gelegenen Tanz-
etablissement „Alstersaal“, Inhaber der Restaurateur
Franz Viktor Hammm, polizeiliche Hilfe verlangt,
weil daselbst eine Messerstecherei im Gange und
mehrere Beteiligte gestochen worden seien.
Ich begab mich sofort mit den Schutzleuten
Mindner und Neuhaus nach dem in der ersten
Etage gelegenen Saale, wo wir aber die Schlägerei
bereits beendet sanden.
Von dem Tanzaufsichtsführenden, dem Sattler
Paul Mundig in Altona, Königstraße 31, IV.
wohnhaft, und einigen andern Personen werden uns
sieben von ihnen festgehaltene Personen, welche als
die Beschuldigten bezeichnet wurden, übergeben.
In diesen sieben Personen wurden später fest-
gestellt:
1. der am 9. November 1883 in Ottensee ge-
borene Kellner Ernst Emil Spitzner, hier
Dammtorstraße 31, III wohnhaft;