XIII. Verbrechen und Vergehen wider das Leben. 169
daß Kulicke zuerst dem Weigel und dann dem Maurich
die Ohrfeige gegeben habe, und hat auch noch gesehen,
wie Kulicke den Messerstich in das Gesicht erhalten hat.
Weigel gibt zu, dem Kulicke den Messerstich
in das Gesicht versetzt zu haben, weil dieser ihn ohne
jeden Anlaß geohrfeigt und erneut zu ohrfeigen ge-
droht habe. Weigel bestreitet aber dem Kulicke einen
der beiden andern Stiche oder beide beigebracht zu
haben. Er sei gar nicht weiter dazu gekommen,
sich mit Kulicke zu befassen, weil Solfers und Küns-
mann auf ihn eingedrungen seien, und er sich dieser
habe erwehren müssen. Er bestreitet auch, diese letzten
beiden vorsätzlich gestochen zu haben. Er habe aller-
dings das offene Messer noch in der Hand gehabt,
das sie ihm beide hätten entreißen wollen. Er habe
aber nicht absichtlich zugestochen, sie müßten ihm
vielmehr selbst in das Messer gegriffen haben.
Hierzu erklärte aber der Restaurateur Hamm,
daß er bei seinem Herankommen genau gesehen habe,
wie Weigel seine das Messer haltende Hand absichtlich
stichfertig gegen Solfers und auch Künsmann bewegt
habe. Er habe dies deshalb so genau gesehen, weil er,
um Ruhe zu stiften, sich auf einen Stuhl gestellt
und so habe alles übersehen können. Solfers habe
auch sofort geschrien: „Ich bin gestochen“.
Solfers wußte nicht, ob er diese Worte aus-
gerufen habe.
Maurich gibt zu, den Messerstich Weigels
gegen Kulickes Gesicht, im übrigen aber nicht gesehen
zu haben, daß Weigel, noch Solfers oder Künsmann
gestochen hat. Maurich selbst will ebenfalls nicht
mit einem Messer zugestochen, sondern nur mit den
Fäusten nach Kulicke, als dieser das Bierglas er-
griffen, losgeschlagen haben. Bei seiner Durchsuchung
wurde auch ein Messer nicht bei ihm gefunden, auch
die Absuchung des Saales nach einem andern Messer
war erfolglos. Weigels blutiges Messer war ihm
zu Boden gefallen und mir von Mundig übergeben
worden. Es ist mit W bezeichnet worden.
Spitzner bestreitet ebenfalls mit einem Messer
gestochen zu haben. Er habe nur den Versuch ge-
macht, die Streitenden zu trennen, und hierbei von