Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XIV. Brandstiftung. 175 
geworfen. Sie haben es aber nicht ganz löschen 
können. Gegen 6 Uhr habe sich Ackermann vom 
Orte wegbegeben, weil er das von den Mägden zu- 
sammengerechte Grummet habe aufladen sollen. Bei 
seinem Weggehen habe das Feuer noch geglimmt, aber 
nicht mehr sehr geraucht. Der Fleck, auf welchem der 
Rasen gebrannt habe, sei damals nur etwa 80 cm 
lang und ebenso breit gewesen. Er habe gedacht, 
es werde nichts weiter passieren. An jenem Tage 
habe nur wenig Wind geherrscht, er sei von Süd- 
westen aus der Richtung von Bühlau gekommen, 
Daß der Brand einen solchen Umfang annehmen 
sollte, habe er natürlich nicht gewollt und auch nicht 
erwartet. Am Sonntag, als dann der Brand sich 
ausgebreitet, sei er in Malschendorf gewesen, er sei 
nach seiner Rückkehr noch zum Retten geeilt. Obwohl 
er bereits früher ein Stück der Wiese aufgehackt habe, 
habe er nicht geglaubt, daß sie Moorboden habe. 
Erst darnach habe er sich davon überzeugt. 
Die Mägde Ufer und Renner haben die Dar- 
stellung Ackermanns im allgemeinen als richtig bestätigt. 
Als sie aber vom Grummetrechen zu Ackermann zu- 
rückgekommen seien, habe das Feuer nicht nur 
geglimmt, sondern hell gebrannt. Sie hätten ihn 
beide bei ihrem Weggehen ermahnt, er solle, nachdem 
er das Grummet aufgeladen, nochmals hierher zurück- 
kehren und dafür sorgen, daß das Feuer völlig 
verlösche. Er habe erwidert, das Feuer gehe schon 
aus. Der Wind sei von Bühlau hergekommen und 
ziemlich heftig gewesen. 
Hennig hat erklärt, er habe Ackermann keinerlei 
Auftrag gegeben, den Moorboden anzuzünden. Er 
könne sich überhaupt nicht erklären, weshalb durch 
das Feuer der Boden lockerer werden sollte. Daß 
der Boden Moorboden sei, habe Ackermann sofort 
beim Hacken an der Farbe des Bodens erkennen 
müssen. Im übrigen kann Hennig dem Ackermann 
kein schlechtes Zeugnis geben. Hingegen erklärte der 
Gutsbesitzer Jenicke, es sei richtig, daß sich Wiesen- 
boden besser aufhacken lasse, wenn das Gras, welches 
das Eindringen der Hacke in die Erde hindere, 
weg sei. 
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