55. Vorsätzliche Brand-
stiftung; Vollendung
und Versuch.
§S 06, 808, 43 d. Str. G. Bs.
SEkizzen.
Formularbuch.
Ackermann hätte sich bei Anwendung pflicht-
gemäßer Sorgfalt sagen müssen und sagen können,
daß der von ihm nicht völlig gelöschte Brand durch
den Wind wieder angefacht werden und auch den
nahen Wald ergreifen könne.
Als Zeugen, welche sich am Retten beteiligt
und gesehen haben, daß die Fußrinden, das Boden-
gestrüpp und Unterholz richtig Feuer gefangen und
ihren angekohlten Zustand nicht bloß durch die ent-
standene Hitze erhalten haben, kommen hauptsächlich
der Fabrikarbeiter Otto Jentzsch in Kleinerkmanns-
dorf Nr. 16, der Wirtschaftsgehilfe Heinrich
Hempel, ebenda Nr. 19 und der Kutscher Mar
Martin in Ullersdorf Nr. 23 in Betracht.
Gegen Ackermann wird wegen fahrlässiger
Brandstiftung Anzeige erstattet.
Radeberg, den 23. Januar 1904.
Heute morgen gegen ½1) Uhr wurde auf
Polizeiwache gemeldet, daß in dem obersten, mit
Brennholz gefüllten Dachgeschosse des hier Stolpener=
straße Nr. 13 gelegenen, dem Fabrikarbeiter Ernst
Otto Lubensky gehörigen Hauses Feuer aus-
gebrochen sei.
Der sofort herbeigerufenen Feuerwehr ist es
gelungen, das Feuer auf seinen Herd insofern zu
beschränken, als nur der Dachstuhl und ein Teil der
Decken des obersten Wohngeschosses vom Feuer
zerstört worden sind.
Während der Zeit, als die städtische freiwillige
Feuerwehr — ½2 Uhr — noch an dem Lubenskyschen
Hause mit den Löscharbeiten beschäftigt war, wurde
wiederum Feuerlärm geblasen. Es standen nämlich
plötzlich die auf hiesiger Wasserstraße Nr. 31 gelegene,
dem Landwirt Friedrich Wilhelm Simman
gehörige, nur aus Holzwerk bestehende Scheune und
der anstoßende Schuppen in hellen Flammen und
sind infolge ihrer leichten Bauart mit sämtlichen
Erntevorräten bis auf den Grund niedergebrannt.