Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

55. Vorsätzliche Brand- 
stiftung; Vollendung 
und Versuch. 
§S 06, 808, 43 d. Str. G. Bs. 
SEkizzen. 
Formularbuch. 
Ackermann hätte sich bei Anwendung pflicht- 
gemäßer Sorgfalt sagen müssen und sagen können, 
daß der von ihm nicht völlig gelöschte Brand durch 
den Wind wieder angefacht werden und auch den 
nahen Wald ergreifen könne. 
Als Zeugen, welche sich am Retten beteiligt 
und gesehen haben, daß die Fußrinden, das Boden- 
gestrüpp und Unterholz richtig Feuer gefangen und 
ihren angekohlten Zustand nicht bloß durch die ent- 
standene Hitze erhalten haben, kommen hauptsächlich 
der Fabrikarbeiter Otto Jentzsch in Kleinerkmanns- 
dorf Nr. 16, der Wirtschaftsgehilfe Heinrich 
Hempel, ebenda Nr. 19 und der Kutscher Mar 
Martin in Ullersdorf Nr. 23 in Betracht. 
Gegen Ackermann wird wegen fahrlässiger 
Brandstiftung Anzeige erstattet. 
Radeberg, den 23. Januar 1904. 
Heute morgen gegen ½1) Uhr wurde auf 
Polizeiwache gemeldet, daß in dem obersten, mit 
Brennholz gefüllten Dachgeschosse des hier Stolpener= 
straße Nr. 13 gelegenen, dem Fabrikarbeiter Ernst 
Otto Lubensky gehörigen Hauses Feuer aus- 
gebrochen sei. 
Der sofort herbeigerufenen Feuerwehr ist es 
gelungen, das Feuer auf seinen Herd insofern zu 
beschränken, als nur der Dachstuhl und ein Teil der 
Decken des obersten Wohngeschosses vom Feuer 
zerstört worden sind. 
Während der Zeit, als die städtische freiwillige 
Feuerwehr — ½2 Uhr — noch an dem Lubenskyschen 
Hause mit den Löscharbeiten beschäftigt war, wurde 
wiederum Feuerlärm geblasen. Es standen nämlich 
plötzlich die auf hiesiger Wasserstraße Nr. 31 gelegene, 
dem Landwirt Friedrich Wilhelm Simman 
gehörige, nur aus Holzwerk bestehende Scheune und 
der anstoßende Schuppen in hellen Flammen und 
sind infolge ihrer leichten Bauart mit sämtlichen 
Erntevorräten bis auf den Grund niedergebrannt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.