Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XIV. Brandstiftung. 177 
Dagegen konnte das angrenzende Wohnhaus 
Simmans durch das schnelle Eingreifen der Feuer- 
wehr vor seiner ihm durch das Feuer drohenden 
Vernichtung geschützt werden. 
Die von dem Unterzeichneten und der Schutz- 
mannschaft angestellten Erörterungen haben betreffend 
des Lubenskyschen Brandes an und für sich bis jetzt 
keine verdächtigen Veranstaltungen eines Brandstifters 
zu Tage fördern können. 
Daß dagegen die Scheune Simmans vorsätzlich 
angezündet worden ist, dürfte außer Zweifel stehen. 
Denn einige Minuten vor Ausbruch des Feuers ist 
der hier Wasserstraße Nr. 16 wohnhafte Laternen- 
wärter Michael Stumm, wie er mir selbst mit- 
geteilt hat, an der Scheune vorübergegangen, ohne 
irgend etwas Brandiges oder sonst Verdächtiges 
wahrzunehmen, während er alsbald darauf selbst noch 
gesehen habe, daß die Scheune in hellen Flammen 
gestanden. 
Weiter ist aber, wie die nachstehend genannten 
Hausbesitzer heute morgen an Polizeistelle mitteilten, 
in der vergangenen Nacht noch an drei anderen 
Stellen Feuer zu legen versucht worden; nämlich 
in der dem Landwirt Martin Scherpling ge- 
hörigen, an sein Hinterhaus angrenzenden und ebenfalls 
mit Erntevorräten gefüllten Scheune, Brandkataster 
Nr. 184, im Wohnhause des hier Pirngerstraße 
Brandkataster Nr. 201 wohnhaften Schuhmacher- 
meisters Friedrich Meyer und in dem der 
Bergmühlenbesitzerin Fridericke Mittag gehörigen 
Kellerhause. Daß in allen drei Fällen böswillig 
versuchte Brandstiftung in frage kommt, ist durch 
vorgesundene und beschlagnahmte Papierstücke, welche 
angebrannt und in die erwähnten Baulichkeiten 
brennend geworfen sind, sowie durch vorgefundene 
Streichhölzer, die ebenfalls beschlagnahmt worden sind, 
dringend beanzeigt. 
Nach den bisherigen Erörterungen, welche fort- 
gesetzt werden, konnte irgend eine bestimmte Person 
der Täterschaft nicht verdächtigt werden. 
Kachtragsanzeige folgt sobald als möglich nach. 
44“
	        
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