Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XIV. Brandstiftung. 181 
Die Hühnerkiste habe in der Nähe des Hühnerstalles 
gestanden. 
Im Fabrikgrundstück wohnen nur noch der schon 
genannte Feuermann Kind mit seiner Ehefrau 
Therese geb. Metzger mit zwei kleinen Kindern; 
sowie der Vorarbeiter Tuchmann mit seiner Ehefrau 
Gertrud geb. Heinrich. Tuchmanns haben keine 
Kinder. Beide Familien haben geschlafen und sind 
erst durch den Feuerlärm geweckt worden. Kind 
bestätigte, daß er, als das Feuer zu den hinteren 
Fenstern der Fabrik herausgeschlagen, und er einige 
bei dem Schuppen stehende Kisten mit anderen 
Leuten habe bei Seite schaffen wollen, auch eine 
hohe Hühnerkiste dicht an der Esse stehend gefunden 
habe, die am Abend vorher, wie er bei seinem Rund- 
gang um 9 Uhr genau gesehen habe, an dieser Stelle 
nicht gestanden habe. 
Die Erörterungen werden fortgesetzt. 
Radeberg, den 26. Januar 1904. 
Der Verdacht hinsichtlich aller in den Nächten 
zum 23. und 25. Januar in Radeberg ausgebrochenen 
und bloß versuchten Brände hat sich nunmehr auf den 
am 12. Juni 1881 in Radeberg geborenen 
Ewald Georg Hübler, 
hier Stolpenerstraße 15 wohnhaft, 
gelenkt. 
Durch die Arbeiter in der Fabrik von Kurz 
wurde in Erfahrung gebracht, daß Hübler, der 
übrigens als vielfach vorbestrafter Mensch wegen der 
im vorigen Jahre hier vorgekommenen Brände, deren 
Täter bis heute noch nicht ermittelt worden ist, in 
frage kam, am Abend des 23. Januar mit Kurz 
cinen heftigen Auftritt gehabt hat. 
Kurz gab hiergu an, er habe am 23. d. M. 
dem Hübler wegen einer Ungehörigkeit angedroht, 
ihm zur Strafe 20 Pfennige vom nächsten Lohn 
abzuziehen. Hierauf sei Hübler sehr frech aufgetreten, 
so daß er ihn sehr scharf angenommen habe. Den 
Lohnabzug habe er aber an diesem Abende noch nicht 
bewirkt, weil Hübler seinen Lohn schon weggehabt habe.
	        
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