XIV. Brandstiftung. 181
Die Hühnerkiste habe in der Nähe des Hühnerstalles
gestanden.
Im Fabrikgrundstück wohnen nur noch der schon
genannte Feuermann Kind mit seiner Ehefrau
Therese geb. Metzger mit zwei kleinen Kindern;
sowie der Vorarbeiter Tuchmann mit seiner Ehefrau
Gertrud geb. Heinrich. Tuchmanns haben keine
Kinder. Beide Familien haben geschlafen und sind
erst durch den Feuerlärm geweckt worden. Kind
bestätigte, daß er, als das Feuer zu den hinteren
Fenstern der Fabrik herausgeschlagen, und er einige
bei dem Schuppen stehende Kisten mit anderen
Leuten habe bei Seite schaffen wollen, auch eine
hohe Hühnerkiste dicht an der Esse stehend gefunden
habe, die am Abend vorher, wie er bei seinem Rund-
gang um 9 Uhr genau gesehen habe, an dieser Stelle
nicht gestanden habe.
Die Erörterungen werden fortgesetzt.
Radeberg, den 26. Januar 1904.
Der Verdacht hinsichtlich aller in den Nächten
zum 23. und 25. Januar in Radeberg ausgebrochenen
und bloß versuchten Brände hat sich nunmehr auf den
am 12. Juni 1881 in Radeberg geborenen
Ewald Georg Hübler,
hier Stolpenerstraße 15 wohnhaft,
gelenkt.
Durch die Arbeiter in der Fabrik von Kurz
wurde in Erfahrung gebracht, daß Hübler, der
übrigens als vielfach vorbestrafter Mensch wegen der
im vorigen Jahre hier vorgekommenen Brände, deren
Täter bis heute noch nicht ermittelt worden ist, in
frage kam, am Abend des 23. Januar mit Kurz
cinen heftigen Auftritt gehabt hat.
Kurz gab hiergu an, er habe am 23. d. M.
dem Hübler wegen einer Ungehörigkeit angedroht,
ihm zur Strafe 20 Pfennige vom nächsten Lohn
abzuziehen. Hierauf sei Hübler sehr frech aufgetreten,
so daß er ihn sehr scharf angenommen habe. Den
Lohnabzug habe er aber an diesem Abende noch nicht
bewirkt, weil Hübler seinen Lohn schon weggehabt habe.