Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XVI. Brandstiftung. 183 
über diese Gefälligkeit und Hilfeleistung noch ge- 
wundert, weil er ja am Sonnabend mit ihm den 
großen Spektakel wegen Lohnabzuges gehabt habe. 
Nochmehr fällt Hüblers Hilfeleislung beim Retten 
gegenüber seinen von den erwähnten Zeugen bestätigten 
Drohreden auf. 
Die hier Stolpenerstraße 18 wohnhafte Stief- 
mutter Hüblers, die Ziehmutter Ernestine 
Wilhelmine verw. Hübler, hat folgendes an- 
gegeben. Den Brand der Kurzschen Fabrik habe 
sie von ihrem Fenster aus zufällig gesehen, als sie 
aufgestanden sei, um ihrem Ziehkinde die Flasche zu 
geben. In diesem Zeitpunkte sei ihr Stiefsohn nach Hause 
gekommen und gesagt, er wolle zum Feuer gehen. 
Er habe seine Sonntagssachen ausgezogen und seine 
Arbeitssachen angezogen. Er habe nicht besonders 
erhitzt ausgesehen und gesagt, er komme aus Wall- 
roda. Vom Feuer sei er erst am nächsten Mittag 
nach Hause gekommen. Abends zwischen 8 und 
9 Uhr sei ihr Stiefsohn nicht nach Hause gekommen, 
er sei nachmittags fort und erst in der Nacht heimgekehrt. 
Hübler leugnet, die Kurzsche Fabrik in Brand 
gesetzt zu haben. Er meint, er hätte sich doch in sein 
eigenes Fleisch geschnitten, weil er seine Arbeit ver- 
loren habe. Richtig sei, daß er den Streit mit 
Kurz am Abend des 23. d. M. gehabt und auch 
am Abend des 24. d. M. gesagt habe: „Wenn ich 
mal bei Kurz außer Arbeit trete, haue ich ihm die 
Jacke voll.“ Als er sich dann nach 8 Uhr von 
Klügel, Junk und Weißig getrennt habe, sei er nicht 
nach der Stadt, sondern nach Wallroda gegangen, 
wo er im „Blauen Hecht“ bis Mitternacht gezecht 
und mit verschiedenen ihm bekannten Arbeitern, 
unter anderen auch mit dem Arbeiter Ernst Max 
Ziesche, hier Pirnaischestraße 16, zusammen- 
gesessen habe. 
Der von mir sofort befragte Ziesche wollte 
zwar zunächst mit großer Bestimmtheit behaupten, 
daß er an jenem Abend mit Hübler zusammen 
im „Blauen Hecht“ gewesen sei. Als ich ihn aber 
fragte, mit wem er zusammengesessen, konnte er nicht 
einen einzigen Zeugen nahmhaft machen.
	        
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