Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

Skizze V. 
Giebel des Mittagschen 
Kellerhauses. 
XIV. Brandstiftung. 189 
heruntergefallen; als sie fortgegangen seien, haben 
sie kein Feuer mehr gesehen. Sie seien dann den- 
selben Weg wieder zurückgegangen, den sie gekommen, 
und er sei dann zu Grützners gegangen. 
An dieser Geschichte ist jedenfalls erfunden, 
daß der Unbekannte der Täter ist. Hübler, der 
alles so genau und der Wirklichkeit entsprechend 
beschreibt, ist offenbar selbst der Täter. Er schiebt 
anscheinend den Fremden vor, um sich wegen der 
übrigen Brandstiftungen nicht zu verdächtigen. Auch 
sind dort, wo er mit dem Fremden übergestiegen sein 
will, am Morgen des 23. d. Mts. von Meyer und 
seiner Ehefrau nur die Spuren einer Person ge- 
funden worden. Ihr Maß war von mir bereits 
am 23. d. Mts. morgens genommen und mit 27 cm 
Länge und 12 em Breite festgestellt worden. Hüblers 
Stiefel, die er trägt, würden, wie ein Messen derselben 
    
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VZugenageltes Ialxenlocit. 
F Zugenagelter Laden. 
ergab — die Schneespuren sind durch das noch am 23. 
eingetretene Tauwetter verloren gegangen — in diese 
Spuren ganz richtig hineingepaßt haben. Hübler 
meint, er sei allerdings vorangegangen, da müsse 
der Fremde gerade in seine Fußspuren eingetreten 
sein. Das ist wohl völlig unglaubhaft (vergl. Skizze II). 
Die bei der versuchten Inbrandsetzung des mit 
Reisig gefüllten Dachbodens des Kellerhauses der 
verw. Mittag verwendeten Papiere sind zwei offen- 
bar aus einem Notizbuche herausgerissene unbeschriebene 
Blätter. Diese Blätter hat der Brandstifter ebenfalls 
durch ein in ziemlicher Höhe Über dem Kellertor 
gelegenes Loch hineingeworfen. 
Der Giebel des Kellerhauses ist mit Holz ver- 
kleidet und hätte deshalb sehr leicht brennen können. 
Er hat ein sogenanntes jetzt vernageltes Katzenloch, 
durch welches die Papiere hinein geworfen worden 
sind. Siehe Stizze V.
	        
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