Skizze V.
Giebel des Mittagschen
Kellerhauses.
XIV. Brandstiftung. 189
heruntergefallen; als sie fortgegangen seien, haben
sie kein Feuer mehr gesehen. Sie seien dann den-
selben Weg wieder zurückgegangen, den sie gekommen,
und er sei dann zu Grützners gegangen.
An dieser Geschichte ist jedenfalls erfunden,
daß der Unbekannte der Täter ist. Hübler, der
alles so genau und der Wirklichkeit entsprechend
beschreibt, ist offenbar selbst der Täter. Er schiebt
anscheinend den Fremden vor, um sich wegen der
übrigen Brandstiftungen nicht zu verdächtigen. Auch
sind dort, wo er mit dem Fremden übergestiegen sein
will, am Morgen des 23. d. Mts. von Meyer und
seiner Ehefrau nur die Spuren einer Person ge-
funden worden. Ihr Maß war von mir bereits
am 23. d. Mts. morgens genommen und mit 27 cm
Länge und 12 em Breite festgestellt worden. Hüblers
Stiefel, die er trägt, würden, wie ein Messen derselben
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VZugenageltes Ialxenlocit.
F Zugenagelter Laden.
ergab — die Schneespuren sind durch das noch am 23.
eingetretene Tauwetter verloren gegangen — in diese
Spuren ganz richtig hineingepaßt haben. Hübler
meint, er sei allerdings vorangegangen, da müsse
der Fremde gerade in seine Fußspuren eingetreten
sein. Das ist wohl völlig unglaubhaft (vergl. Skizze II).
Die bei der versuchten Inbrandsetzung des mit
Reisig gefüllten Dachbodens des Kellerhauses der
verw. Mittag verwendeten Papiere sind zwei offen-
bar aus einem Notizbuche herausgerissene unbeschriebene
Blätter. Diese Blätter hat der Brandstifter ebenfalls
durch ein in ziemlicher Höhe Über dem Kellertor
gelegenes Loch hineingeworfen.
Der Giebel des Kellerhauses ist mit Holz ver-
kleidet und hätte deshalb sehr leicht brennen können.
Er hat ein sogenanntes jetzt vernageltes Katzenloch,
durch welches die Papiere hinein geworfen worden
sind. Siehe Stizze V.