Formularbuch.
Die beiden nicht weiter verbrannten und des-
halb gut erhaltenen Papiere passen in ihrem Formate,
in ihrem Papiere und dessen Linierung genau in das
bei der Durchsuchung in Hüblers Schlasstätte ge-
fundene und beschlagnahmte rot gebundene Notizbuch.
Angesichts dieser Ueberführungsstücke ließ sich
Hübler zu folgenden Erklärungen herbei.
Als er, nach der durch den Unbekannten ver-
suchten Feuerlegung bei Meyer, von Grützners, wo
er sich etwa eine Stunde aufgehalten, wieder heraus-
gekommen, habe er den Fremden noch vor der Türe
gefunden. Derselbe habe sich inzwischen ausgedacht
gehabt, im Mittagschen Kellerhause Feuer anzulegen.
Beim Klettern auf den Kellerhausgiebel — das Keller-
haus steht am Fuße einer Anhöhe — habe der
Fremde mit einer elektrischen Taschenlaterne geleuchtet.
Der Fremde habe von ihm Papier verlangt, er
habe dann etwa ein halbes Dutzend Blätter aus
seinem Notizbuche herausgerissen, der Fremde habe
sie angebrannt und in brennendem Zustande durch
das Katzenloch hineingeworfen. Dann hätten sie
sich getrennt. Der Fremde habe davon abgesehen,
bei ihm zu üÜbernachten, er wisse einen besseren
Schlupfwinkel, habe er gesagt.
Fußspuren um das Mittagsche Kellerhaus sind
von dem jungen Mittag ebenfalls nur als von
einer Person herrührend gefunden worden, ich habe
sie ebenfalls gemessen, ihr Maß betrug genau 27,1 ecm
Länge und knapp 12 em Breite, also ebenfalls für
Hüblers Schuhwerk, welches er an den Füßen hat,
passend.
An der Erzählung Hüblers ist jedenfalls auch
hier nur soviel wahr daß er den Brand zu legen
versucht hat, weil seine Angaben mit dem wirklichen
Sachverhalte insoweit übereinstimmen. Nicht wahr ist
aber zweifellos ebenfalls die Mitbeteiligung des
Unbekannten.
Es ist aber am Morgen des 23. d. Mts. auf
dem in der Nacht frisch gefallenen Schnee von dem
jungen Mittag ebenfalls wahrgenommen worden,
daß von dem Kellerhause direkt nach der Brandstelle
Lubenskys und der Simmanschen Scheune ebenfalls