Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Lage der Simmanschen, Mittagschen und Lubenskyschen Grundstücke. 
XIV. Brandstiftung. 191 
eine einzelne Fußspur, ähnlich der an dem Keller- 
haus ersichtlich gewesenen, geführt hat. Mittag 
hatte mich aber erst zu spät, als schon Tauwetter 
zu Mittag eingetreten war, aufmerksam gemacht, so 
daß ich diese Spuren nicht mehr messen konnte. 
Vergl. hierzu Skizze VI. 
Es besteht also der dringende Verdacht, daß Hübler 
auch bei Lubensky und Simman das Feuer angelegt hat. 
Skizze VI. 
  
  
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Richtung nid. Lubenskyschen 
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Lubensly hat folgendes angegeben. 
Hübler habe früher, als er noch in die Schule 
gegangen, mit seinen Eltern im vorderen Teile des 
ersten Stockwerkes gewohnt. Er habe vor Jahren 
Hübler einmal angezeigt, weil er ihm Heu aus einer 
Bodenkammer entwendet gehabt, und seine Frau habe 
ihn dabei erwischt, wie er mit einem Dietrich habe 
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