Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

XIV. Brandstiftung. 193 
kohlte Balken und Sparren zu sehen, sowie die 
freistehenden beiden Feueressen. Vom ersten Stock- 
werke führte eine Holztreppe auf den Boden hinauf, 
die eine Esse steht etwas halbrechts von der Treppe, 
die andere 4 1½ Meter weiter links. Die Dielung 
des Fußbodens im Dachgeschofse ist teilweise erhalten, 
sonst verbrannt. Am wenigsten ist sie unmittelbar 
links von der Treppe verbrannt. In der Nähe der 
rechten Esse ist die Verbrennung des Fußbodens nicht 
besonders weit vorgeschritten. An der linken Esse 
führte ein Balken vorbei, dieser ist an der der Esse 
abgekehrten und der Treppe zugekehrten Seite fast 
gar nicht verkohlt. Die Deckenbalken des ersten Stock- 
werks sind z. T. stark verkohlt. An einer Stelle 
fehlt überhaupt die Decke des ersten Stockwerks. 
Lubensky gab noch an: Die Beodentreppe sei 
abends nicht erleuchtet, wohl aber der Gang in dem 
ersten Stockwerke. Der Täter muß also Orts- 
kenntnis gehabt haben. Die Haustüre werde nachts 
nicht verschlossen. Der Bodenraum ist in einzelne 
Kammern eingeteilt gewesen, welche durch durch- 
sichtige Lattentüren verschlossen gewesen sind. In 
der Lubenslyschen Bodenkammer, zwischen den beiden 
Essen befindlich, haben Heu, trockenes Brennholz und 
alte Kisten, deren einzelne mit Zeitungspapier an- 
gefüllt gewesen sind, gelegen. Hier hinein hat der 
Täter vermutlich den Zündstoff geworfen. Die Brand- 
legung ist also ähnlich wie bei den übrigen Bränden. 
Hübler ist ja seinen eigenen Geständnissen nach (s. o.) 
zwischen 10 und 11 Uhr über eine Stunde bei 
Grützners gewesen, während der Fremde unten am 
Hause gewartet haben soll. Ein Fremder hätte sich 
in dem Hause aber nicht zurechtgefunden. 
Hübler leugnet den Brand gelegt zu haben. 
Die räumlichen Verhältnisse von Scherplings 
Grundstück ergibt der folgende Situationsplan 
(Skizze VII). 
In der Scheune befinden sich im unteren Teile 
nur Wagen und Geräte, der obere Teil ist mit Heu 
und Stroh angefüllt. Heu und Stroh liegen bis 
an den dort befindlichen Laden herum, welcher bis 
zum Brand zu öffnen war, jetzt aber zugeriegelt 
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