Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

194 Formularbuch. 
und auch innerlich angehangen ist. Bei dem Zu- 
sammenhang der Gebäude hätte also das Feuer von 
der Scheune leicht auf das hintere Wohngebäude und 
das Seitengebäude übergreifen können. 
Scherpling gibt folgendes an: 
Am 23. d. M. sei ihm früh aufgefallen, daß 
eine Wagendeichsel, die im Hofe gelegen hatte, an 
Skizze VII. 
  
  
    
  
  
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cherplings Grundstück. 
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der Mauer der Scheune nach dem Boden zu an- 
gelegt war. Die Situation ergibt die Skizze VIII. 
Er habe am Tore eine Schachtel mit schwedischen 
Streichhölzchen und dabei eine Anzahl teils ab-, teils 
unabgebrannter Streichhölzer liegen gesehen. Dieselben 
folgen der Anzeige bei. Als er das Tor aufgeschlossen, 
habe er im Innern der Scheune ein Stück völlig 
verbranntes Papier, etwa 15 cm in Quadratgröße 
gefunden. Es sei sofort zerfallen, als ein bischen 
Wind gekommen sei. Die Brandstiftung sei ver- 
mutlich deshalb nicht gelungen, weil alles Brennbare 
aus der Nähe des Tores weggeräumt war. Das
	        
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