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Formularbuch.
Er und seine Familie seien erst geweckt worden, als
die Scheune schon in hellen Flammen gestanden. Sie
wären so erschrocken gewesen, daß sie nicht einmal
den Schlüssel zum Scheunentor gefunden, um einen
Schlitten und eine neugekaufte Maschine retten
zu können.
Die Scheune hat, wie der Augenschein beweist,
eine Grundmauer bis etwa 1 Elle über den Erd-
boden gehabt. Das Dach sei Ziegeldach gewesen,
im übrigen sei die Scheune von Holz gewesen. Sie
habe eine obere und eine untere Abteilung gehabt.
In der oberen haben etwa 100 Zentner Heu und
etwas Stroh gelagert, in der unteren auch etwas
Stroh sowie der Schlitten usw. Der Schuppen, der
zwischen Scheune und Wohnhaus eingebaut (s. Skizze)
und hinten offen gewesen, sei auch von Holz und
mit Dachpappe gedeckt gewesen. Das Simmansche
Wohnhaus ist ganz massiv und nur an der einen Giebel-
seite (nach der Röder zu) mit Holz verkleidet.
Simman versichert noch, daß seine Frau am
Abende des 22. d. M. Tür und Tor des das
Grundstück rings einschließenden Zaunes verschlossen
habe und niemand mit Licht in die Scheune gekommen
sei. Bei ihm wohnten nur noch eine Schwester seiner
Frau Adelheid ledige Finsterbusch und seine
beiden 10 und 8 Jahre alten Knaben. Er hat
versichert bis auf die neue Maschine.
Am Vormittage des 23. d. M. habe ich mit
Simman im frischgefallenen Schnee eine Fußspur in der
Richtung vom Mittagschen Grundstücke her, die offenbar
von einer Person herrührt, festgestellt. Sie konnte
aber nicht gemessen werden, weil sie von der laufenden
Person selbst zu sehr zertreten war.
Vergleiche hierzu die Skizze VI.
Hübler leugnet gleichfalls, der Täter zu sein.
Da er aber in ganz unmittelbarer Nähe — angeblich
zusammen mit dem Fremden — die Brandlegung bei
Mittag verursacht hat und ebenfalls bei dem Lubens-
kyschen Brande als Brandstifter in Verdacht kommt,
dürfte er auch im Falle Simman zu üÜMberführen
sein.