Full text: Handbuch für den exekutiven Polizei- und Kriminalbeamten.Zweiter Band. 1905. (2)

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Formularbuch. 
Er und seine Familie seien erst geweckt worden, als 
die Scheune schon in hellen Flammen gestanden. Sie 
wären so erschrocken gewesen, daß sie nicht einmal 
den Schlüssel zum Scheunentor gefunden, um einen 
Schlitten und eine neugekaufte Maschine retten 
zu können. 
Die Scheune hat, wie der Augenschein beweist, 
eine Grundmauer bis etwa 1 Elle über den Erd- 
boden gehabt. Das Dach sei Ziegeldach gewesen, 
im übrigen sei die Scheune von Holz gewesen. Sie 
habe eine obere und eine untere Abteilung gehabt. 
In der oberen haben etwa 100 Zentner Heu und 
etwas Stroh gelagert, in der unteren auch etwas 
Stroh sowie der Schlitten usw. Der Schuppen, der 
zwischen Scheune und Wohnhaus eingebaut (s. Skizze) 
und hinten offen gewesen, sei auch von Holz und 
mit Dachpappe gedeckt gewesen. Das Simmansche 
Wohnhaus ist ganz massiv und nur an der einen Giebel- 
seite (nach der Röder zu) mit Holz verkleidet. 
Simman versichert noch, daß seine Frau am 
Abende des 22. d. M. Tür und Tor des das 
Grundstück rings einschließenden Zaunes verschlossen 
habe und niemand mit Licht in die Scheune gekommen 
sei. Bei ihm wohnten nur noch eine Schwester seiner 
Frau Adelheid ledige Finsterbusch und seine 
beiden 10 und 8 Jahre alten Knaben. Er hat 
versichert bis auf die neue Maschine. 
Am Vormittage des 23. d. M. habe ich mit 
Simman im frischgefallenen Schnee eine Fußspur in der 
Richtung vom Mittagschen Grundstücke her, die offenbar 
von einer Person herrührt, festgestellt. Sie konnte 
aber nicht gemessen werden, weil sie von der laufenden 
Person selbst zu sehr zertreten war. 
Vergleiche hierzu die Skizze VI. 
Hübler leugnet gleichfalls, der Täter zu sein. 
Da er aber in ganz unmittelbarer Nähe — angeblich 
zusammen mit dem Fremden — die Brandlegung bei 
Mittag verursacht hat und ebenfalls bei dem Lubens- 
kyschen Brande als Brandstifter in Verdacht kommt, 
dürfte er auch im Falle Simman zu üÜMberführen 
sein.
	        
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