198
Formularbuch.
vom hiesigen Königl. Amtsgericht vorläufig vollstrec-
bares Versäumnisurteil erlangt. Als er nun auf
grund dieses Schuldtitels gestern vormittag mit dem
Gerichtsvollzieher Richard Kaden vom hiesigen
Königl. Amtsgericht habe bei Paulig pfänden wollen,
habe die verehel. Anna Sidonie Paulig geb.
Oelscheit ihnen erklärt, daß alle in der Wohnung
befindlichen Möbel usw. ihr Eigentum seien, und habe
dies auch gleich durch auf ihren Namen lautende
Rechnungen — Pauligs sind erst seit einem Jahre
verheiratet — nachgewiesen.
Anzeigeerstatter wisse aber nun von dem ihm
befreundeten Pianofortehändler Maximilian
Degler, hier Papenstraße 27, daß Paulig bereits
vor seiner am 10. November 1904 erfolgten Ver-
heiratung, nämlich am 1. Oktober 1903, von ihm
ein Pianoforte im Werte von 350 Mk. gekauft und
bar bezahlt habe. Anzeigeerstatter habe das Pianoforte
in der Wohnung Pauligs nicht gesehen und auf
Befragen nach dessen Verbleib von Paulig keine
Antwort erhalten. Durch Befragung des im Hause
Pauligs im Souterrain wohnhaften Hausmanns
Franz Markus habe er aber erfahren, daß das
Pianoforte am 12. d. M. mittels eines Wagens
abgeholt und fortgeschafft worden sei. Degler habe
ihm versichert, daß das Pianoforte nicht zu ihm
zurückgekommen sei. Daher werde es Paulig ver-
mutlich verkauft haben, damit er, Krohner, dieses
einzige dem Paulig gehörige Pfandstück nicht pfänden
könne. Heute sei nun auch zu Pauligs noch ein
anderes Pianino von dem hiesigen Pianoforteverleih=
magazin Ernst Rosse, hier Bleistraße 9, gekommen,
welches aber, wie Rosse ihm durch vorgelegten
Vertrag nachgewiesen habe, 500 Mk. koste und bis
zur Bezahlung des vollen Kaufpreises in seinem
Eigentum verbleibe. Richtig sei, daß Paulig auf
das neue Pianino das alte mit 150 Mk. in Zahlung
gegeben habe. Käuferin des neuen Pianinos sei
die verehel. Paulig.
Paulig gab im allgemeinen die Darstellung
Krohners als richtig zu und bestritt nur, in der
Absicht gehandelt zu haben, die ihm von seiten